Flüchtling im Waldhäusl-Prozess: „Habe richtig Schiss bekommen“

Für den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl ist es bereits ein gewohntes Bild. Vor dem Landesgericht St. Pölten wird er von Demonstranten empfangen („Waldhäusl entlassen“), drinnen sieht es sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hat. Es geht um mutmaßlichen Amtsmissbrauch.
Die Anschuldigungen stehen in Zusammenhang mit der Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht umzäunte Flüchtlingsquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Am Dienstag kamen wieder mehrere Zeugen zu Wort, darunter auch zwei Flüchtlinge.

Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten statt
Ein heute 21-Jähriger, der davor bereits zahlreiche Unterkünfte in Niederösterreich durchlaufen hatte und eigenen Angaben zufolge auch mehrmals straffällig geworden war, wurde Ende 2018 gemeinsam mit anderen Personen nach Drasenhofen überstellt. Beim Anblick des Objekts, dem angebrachten Stacheldrahtzaun und Überwachungskameras habe er „richtig Schiss bekommen und gezittert“, gab der afghanische Staatsbürger am Dienstag im Zeugenstand zu Protokoll. Das Areal habe er grundsätzlich nicht verlassen können.
Nach „drei, vier“ Tagen im Bezirk Mistelbach sei der afghanische Staatsbürger in eine Unterkunft nach Mödling gebracht worden. Dort „war es viel besser, wir durften miteinander kochen, normal reden. Wir hatten einfach Freiheit, wir durften machen, was wir wollten“. In Drasenhofen sei er hingegen „eingesperrt“ gewesen.
Keine Bewacher
Anders erinnerte sich eine 72-Jährige, die eine Tankstelle in Sichtweite der Unterkunft betreibt. Sie berichtete von täglichen Besuchen der Flüchtlinge im Shop. Nach ihrer Wahrnehmung seien die Jugendlichen nicht einsperrt gewesen. Security-Mitarbeiter und Hunde habe sie ebenfalls nicht gesehen, vielmehr habe sogar eine Aufsicht gefehlt: „Die sind frei umhergegangen, die Burschen.“
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