Getötete Mutter: 14-jähriger Sohn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Getötete Mutter: 14-jähriger Sohn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Die Mutter wollte Hilfe am PC - der Sohn tötete sie mit einem Messer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht in Wiener Neustadt ging am Dienstag ein Mordprozess gegen einen 14-Jährigen zu Ende. Der Jugendliche hat seine Mutter im Juli des Vorjahres in Kirchschlag in der Buckligen Welt im Bezirk Wiener Neustadt erstochen. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut der vorsitzenden Richterin überwogen die Milderungsgründe erheblich. Ins Treffen geführt wurden in Sachen Strafbemessung der bisher ordentliche Lebenswandel des Jugendlichen, sein reumütiges Geständnis, die jahrelange Vernachlässigung sowie die vom psychiatrischen Gutachter festgestellte herabgesetzte Steuerungsfähigkeit.

Dreieinhalb Jahre Haft für 14-jährigen Mörder

Erschwerend gewertet wurde laut der Richterin, dass vom Angeklagten vier Stiche gesetzt wurden und die Tat zum Nachteil eines nahen Familienmitglieds erfolgte.

Mutter benötigte Hilfe am PC

Auslöser für die Messerattacke am 22. Juli war laut Staatsanwaltschaft ein Streit. Die 56 Jahre alte Mutter des Beschuldigten benötigte Hilfe am PC, der 14-Jährige wollte aber lieber weiterschlafen.

Nachdem die Frau dem Burschen die Rückkehr in sein Zimmer und damit ins Bett verboten und sich ihm in den Weg gestellt hatte, soll der Beschuldigte die Frau mit einem Küchenmesser attackiert haben.

Laut Obduktionsergebnis erlitt die 56-Jährige einen Herzdurchstich. Der Angeklagte versuchte danach, den Leichnam wegzubringen, legte sich schließlich aber laut dem Vertreter der Anklagebehörde wieder ins Bett. Gegen 13 Uhr meldete der Jugendliche den Vorfall, indem er per Notruf die Rettung verständigte.

Getötete Mutter: 14-jähriger Sohn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Einen Tötungsvorsatz bestritt der Beschuldigte.

Die alleinerziehende 56-Jährige - nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt - dürfte mit der Erziehung des Sohnes überfordert gewesen sein. "Die Jobsituation der Frau war prekär", betonte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei "völlig unvorhersehbar" gewesen, hieß es später.

Verteidiger Ernst Schillhammer verwies darauf, dass sein Mandant "in ganz schwierigen Verhältnissen" aufgewachsen sei. Der Jurist führte weiter aus, dass er selbst sich die Frage nach dem Warum der Tat "auch nach vielen Gesprächen" mit seinem Mandanten nicht beantworten könne. Der 14-Jährige stelle sich die Frage selbst schon wochenlang vergeblich, sagte der Jurist.

Beschuldigter bestreitet Absicht

"Außer, dass er sagt, es tut mir leid", werde der Angeklagte in der Hauptverhandlung keine Wortspende abgegeben und sich so wie bisher verantworten. Bei vergangenen Befragungen hatte der Jugendliche vom Handeln in einem traumähnlichen Zustand gesprochen. Einen Tötungsvorsatz bestritt der Beschuldigte.

Nach den Eingangsvorträgen wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers für die Dauer des Beweisverfahrens ausgeschlossen. Dies sei im Interesse des Angeklagten, da andernfalls seine Entwicklung und sein Fortkommen beeinträchtigt werden könnten, betonte die vorsitzende Richterin.

Aufgrund der wegen des Alters des Burschen herabgesetzten Strafdrohung wird der Prozess als Schöffen- und nicht als Geschworenenverfahren geführt.

Schlussvorträge vor Gericht

Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussvortrag einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Verteidiger Ernst Schillhammer appellierte an das Schöffengericht, das vorliegende Geständnis bei der Strafbemessung entsprechend zu berücksichtigen. „Er will dazu stehen, dass er das Messer in die Hand genommen hat und dass das diese fatalen Folgen gehabt hat“, hob der Verteidiger hervor.

Denke man den Tag des Geschehens weg und betrachte nur „alles andere“ - also zum Beispiel die Kindheit seines Mandanten - sei es „eigentlich sogar eher ein Wunder, warum er zu so einem Buben geworden ist, wie wir ihn nun hier haben“, sagte der Jurist. Beim 14-Jährigen zeichne sich bereits jetzt eine gute Entwicklung ab. Bei der Strafbemessung würden die Milderungsgründe bei weitem überwiegen, befand der Staatsanwalt.

Die Schöffen entschieden am Dienstagnachmittag: Der Sohn wurde nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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