Eigene Mutter erstochen: „Das Gefängnis wird für ihn sicher die Hölle“

Franz Z. ist der Bruder der erstochenen Frau
14-Jähriger steht unter Mordverdacht. Der Bruder des Opfers gibt Einblick in die Hintergründe der Bluttat.

„Der Bub hatte wirklich keine leichte Kindheit. Für das was am Montag passiert ist, trägt meine Schwester sicher Mitschuld“. Franz Z. ist der Bruder jener 56-jährigen Frau, die von ihrem eigenen Sohn (14) in ihrer Wohnung in Kirchschlag in der Buckligen Welt erstochen wurde. Laut dem Obduktionsergebnis ging ein Stich mitten ins Herz, ein weiterer in den Nacken der zu Boden gestürzten Frau.

„Als ich zur Wohnung gerufen wurde, saß er am Gang am Boden und war vollkommen ruhig. Er wollte ein Zuckerkipferl vom Bäcker. Also habe ich ihm eines geholt“, so Franz Z.. Weil der Jugendliche zunächst fast nichts sagte, gingen alle Beteiligten anfangs von einem Selbstmord der 56-Jährigen aus. Die Vermutung war nicht so abwegig. „Sie hatte sich früher schon einmal mit einem Messer das Leben nehmen wollen. Damals scheiterte der Versuch“, schildert ihr Bruder.

Autounfall

Es sei ein schwerer Autounfall gewesen, der Christine Z. als jüngstes von fünf Geschwistern vor knapp 30 Jahren völlig aus der Bahn warf. „Sie lag drei Wochen lang im Koma. Ihre schweren Kopfverletzungen von damals hat sie nie richtig überstanden. Deshalb musste sie auch Tabletten schlucken“, schildert ihr Bruder.

Als vor vierzehn Jahren ihr Sohn auf die Welt kam, starb relativ bald dessen Vater. Die Frau war mit der Erziehung des Kindes auf sich alleine gestellt und laut ihrem Bruder „sicher damit auch überfordert. Mit mir und meiner Frau hat sie sich nicht gut verstanden. Ein Problem war der Alkohol und ihr Verhalten, wenn sie ihre Tabletten nicht geschluckt hat. Es gab schon sehr bedenkliche Vorfälle“, sagt Franz Z..

Eigene Mutter erstochen: „Das Gefängnis wird für ihn sicher die Hölle“

Der Bruder mit einem Bild seiner Schwester samt Familie

Der Schein trügt

„In letzter Zeit hatte ich den Eindruck, dass es wieder besser läuft. Aber vielleicht war das nur der Anschein nach außen“, so der Bruder. Nachbarn berichten von nächtlichen Schreiereien zwischen Mutter und Sohn in der Wohnung. Bei der Kinder- und Jugendhilfe bekam man davon nichts mit. Es habe in letzter Zeit keine nennenswerten Zwischenfälle gegeben.

Eigene Mutter erstochen: „Das Gefängnis wird für ihn sicher die Hölle“

In diesem Haus geschah die Bluttat

Das Kind soll sich vollkommen zurück gezogen und den ganzen Tag vor dem Computer verbracht haben. „Er hat lange gespielt und konnte dann in der Früh nicht aufstehen. Deshalb hat er zuletzt häufig in der Schule gefehlt und sie hat ihm die Entschuldigungen dafür geschrieben“, sagt Franz Z.. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass der Bub zu Schulschluss nicht einmal sein Zeugnis aus der Schule abgeholt habe.

„Aufgefallen ist mir, dass er letzten Sommer mit seinen Freunden immer im Freibad war. Heuer aber nicht mehr.“

Dass das Kind seine Mutter vorsätzlich und kaltblütig ermordet hat, kann sich der Bruder des Opfers nur schwer vorstellen. „Er ist ein kleiner zierlicher Bub. Das wird für ihn sicherlich die Hölle im Gefängnis.“

"Zerbrechlicher Junge" mit 40 Kilo

Am Mittwoch wurde über den 14-Jährigen am Landesgericht Wiener Neustadt die Untersuchungshaft verhängt. Die Verteidigung des Buben hat der Wiener Rechtsanwalt Ernst Schillhammer übernommen. „Es ist ein äußerst komplexer Fall, den es jetzt einmal intensiv zu prüfen gilt“, sagte er. Der Mordverdächtige sei nach Angaben des Anwalts vielmehr ein „zerbrechlicher Junge“ als ein „gestandener Teenager“. Gerade einmal 140 Zentimeter groß und 40 Kilogramm leicht.

Eigene Mutter erstochen: „Das Gefängnis wird für ihn sicher die Hölle“

Rechtsanwalt Ernst Schillhammer

Aus diesem Grund will Schillhammer auch eine Verlegung des Buben von Wiener Neustadt in die Jugendstrafanstalt nach Gerasdorf bei Neunkirchen erwirken. Häftlinge in diesem Alter seien in einem Jugendgefängnis sicher besser aufgehoben.
Auf Grund der Umstände der Tat ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein psychiatrisches Gutachten über den Geisteszustand des Buben in Auftrag geben wird. Dieses soll über die Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit und etwaige Beeinträchtigungen des 14-Jährigen Aufschluss geben.

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