Prozess: „Ich wurde von einem Rachewunsch geleitet“
Am Landesgericht in Korneuburg musste sich am Donnerstag ein 57-Jähriger wegen Mordes verantworten. 2015 soll er seine Mitbewohnerin erstochen haben. Schon zu Beginn der Verhandlung bekannte er sich schuldig.
Der Bluttat geht eine lange Geschichte voran. Der Angeklagte saß schon einmal in Ungarn zehn Jahre lang bis 2007 wegen Mordes an seiner Freundin im Gefängnis. Später ging er nach Österreich, um „ein neues Leben zu beginnen; auch, wenn das jetzt unglaubwürdig klingt“. Doch daraus wurde nichts.
Mit seiner Lebensgefährtin verdiente er sein Geld mit dem Verkaufen von Zeitungen. Auch als Straßenkehrer arbeitete er eine Zeit lang. Beide sprachen stark dem Alkohol zu, führte die Staatsanwaltschaft aus. Zusammen wohnten sie später mit einem weiteren Paar in einem Abrisshaus in Himberg (Bezirk Bruck an der Leitha). Eines Abends begannen die beiden im Rausch zu streiten und der Angeklagte erstach seine Lebensgefährtin mit einem Messer. Im April 2016 wurde er deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Seither sitzt der Ungar in der Justizanstalt Stein ein.
Dass das jedoch nicht der einzige Mord ist, der in dem Haus verübt worden war, stellte sich erst Ende Oktober 2018 heraus. Da fand Zoran S. bei Entrümpelungsarbeiten ein Skelett. Die Leiche wurde erst so spät gefunden, weil das Gebäude vollkommen vermüllt gewesen sei, hieß es in der Verhandlung. Ein anthropologisches Gutachten ergab, dass es sich dabei um eine 37-jährige Slowakin – die Frau des anderen Paares – handelte.
Mehrere Stiche
Sie habe immer wieder Männer in das Haus mitgenommen, wo sie der Angeklagte „aus Mitleid“ wohnen ließ. Er und seine Partnerin seien damals dabei misshandelt worden. Während eines Streits im Frühling 2015 – also einige Wochen vor dem Mord an seiner Lebensgefährtin – kam es dann zum Streit zwischen dem Ungarn und der 37-Jährigen. Dabei soll er ihr mehrere wuchtige Stiche in den Oberkörper versetzt haben.
Er habe das Opfer als „eingebildet und frech“ empfunden, sagte der Angeklagte vor den Ermittlern im November 2019 aus. Davor habe er so wie jeden Tag zwei Flaschen Wodka getrunken. Schon damals gestand er, die Frau getötet und mit Müllsäcken abgedeckt zu haben.
Die Tat habe der 57-Jährige aber nicht nur wegen des Einflusses von Alkohol begangen: „Ich wurde von einem Rachewunsch geleitet. Ich wollte Genugtuung, aber nicht, indem ich sie ermorde. Ich glaube, ich wollte ihr Schmerz zufügen.“
Die Hauptfrage nach Mord wurde von den acht Laienrichtern bejaht. Die Staatsanwältin gab einen Rechtsmittelverzicht ab und der Beschuldigte nahm das damit rechtskräftige Urteil an: „Das, was ich getan habe, war leider eine riesengroße Straftat.“ Gäbe es in Österreich die Todesstrafe, würde er nicht um Gnade ersuchen. „Ich habe in meinem Leben viele böse Taten begangen. Aber wenn es nur einen einzigen Menschen gibt, der aus meinen Fehlern lernt, dann sage ich, es hat sich gelohnt, dass ich gelebt habe.“
Das Schwurgericht durfte, weil der Angeklagte schon eine lebenslängliche Haftstrafe absitzt, keine Zusatzstrafe verhängen.
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