NÖ: Hundehalter werden an die kürzere Leine genommen

Hundehalter bekommen in NÖ ab Juni 2023 mehr Vorgaben
Das Land schreibt Hundebesitzern Grundschulung vor, beschränkt Zahl der Tiere in den Haushalten und verlangt Pflichtversicherung.

Gravierende Änderungen beschert die Novellierung des Hundehaltegesetzes neuen Herrl und Frauerl in Niederösterreich. Künftig dürfen nur mehr fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden. Außerdem müssen Tierfreunde, die Hundehalter werden wollen, die Schulbank drücken und einen Sachkundenachweis erwerben.

Auch die Kosten für die Vierbeiner steigen, weil künftig für jeden neuen Hund eine Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen werden muss.

„Wir haben viele Wünsche und Anregungen mit den Experten diskutiert und eine Lösung für mehr Sicherheit und Qualität gefunden“, sagte der für den Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl, FPÖ. Obwohl er in manchen Bereichen strengere Regeln wollte, ist er mit der am Dienstag von der NÖ Landesregierung beschlossenen Novelle zufrieden. In der kommenden Woche sei im Landtag eine Mehrheit garantiert, kündigte Waldhäusl an. Mit der Ausarbeitung der Verordnung wird nach dem Sommer begonnen, sodass die Novelle ab 1. Juni 2023 in Kraft treten könne.

Sachkundenachweis

Konkret wird für den  künftig verlangten Sachkundenachweis eine zweistündige Schulung mit einem befugten Verbandsexperten samt einer Art Prüfungsgespräch abzuleisten sein. Außerdem muss man ein einstündiges Gespräch mit einem Tierarzt zum Tierwohl und zur Gesundheit des Hundes absolvieren. In einem Hundepass wird diese Ausbildung dann dokumentiert. Dieser muss bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden. Für den Erwerb hat der Hundebesitzer bis zu einem halben Jahr, nachdem er sich einen Hund angeschafft hat, Zeit. Vorgeschrieben wird er auch jenen, die schon jetzt einen Vierbeiner halten, allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sie einen neuen Hund annehmen.

Als Maßnahme gegen das zunehmende Phänomen des „Animal Hoardings“, also des Haltens von einer nicht mehr überschaubaren  und bewältigbaren Zahl an Tieren, sieht  Waldhäusl die künftige Beschränkung  von fünf Hunden pro Haushalt.  Damit werde die Qualität des Tierschutzes gesichert, sagt er.

Sehr begrüßt werden alle Maßnahmen in der kommenden Novelle jedenfalls von Michael Kreiner, dem Präsidenten des Österreichischen Kynologenverbandes, der bei der Präsentation der Novelle anwesend war.

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