Gesetzesnovelle geplant: Künftig weniger Hunde pro Haushalt

Gesetzesnovelle geplant: Künftig weniger Hunde pro Haushalt
Tierschutzlandesrat Waldhäusl (FPÖ) möchte als Maßnahme gegen Animal Hoarding maximale Anzahl der Hunde pro Haushalt reglementieren.

Der aktuelle haarsträubende Fall von Animal Hoarding im Waldviertel soll jetzt in Niederösterreich die nächste Novellierung des Hundehaltegesetzes beschleunigen. In Zukunft soll eine Obergrenze gelten, wie viele Hunde man halten darf. Der tragische Fall von Gmünd, wo einer Frau 121 verwahrloste Chihuahuas abgenommen werden mussten, soll per Landesgesetz unmöglich gemacht werden.

„Der Fall zeigt, dass die zweite Novellierung unseres Hundehaltegesetzes dringend notwendig ist“, sagt dazu Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). An einigen Details in der von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Vorlage müsse zwar noch gefeilt werden, berichtet er. Fest stehe aber, dass künftig die Zahl der Hunde, die sich maximal in einem Haushalt aufhalten dürfen, klar limitiert werden soll. „Schon nächste Woche stehen Verhandlungen mit der ÖVP an“, kündigt Waldhäusl an.

Seit 2003, als im Weinviertelort Pommersdorf 80 Pudel aus dem Haus einer Frau gerettet werden mussten, bemühe man sich um gesetzliche Schranken gegen krankhaftes Horten von Tieren, schildert Andrea Specht. Die Präsidentin des NÖ Tierschutzverbandes arbeitete am Novellierungsvorschlag mit. „Es muss jetzt rasch etwas geschehen, wir kennen noch andere ähnlich gelagerte Fälle. Niederösterreich muss jetzt dem Burgenland folgen, wo es diese Haltebeschränkungen für Hunde bereits gibt“, sagt Specht.

Noch nicht klar definiert ist jedenfalls die Zahl der Vierbeiner, die künftig von einer Privatperson oder in haushalten gehalten werden dürfen. Diskutiert wurden schon vier bis fünf Tiere pro Einzelperson und acht bis zehn pro Haushalt.

Hundezahl limitiert

Waldhäusl will sich noch nicht festlegen, tendiert aber eher zu drei Hunden pro Person und maximal fünf pro Haushalt. „Acht Hunde in einer 70 Quadratmeterwohnung kann es nicht geben, das kann nicht tierschutzkonform sein und tut dem Menschen nicht gut“, meint er. Für professionelle Züchter wird es andere Regeln geben, versichert der Landesrat.

Fest steht, dass nach der 2019 im Landtag beschlossenen Leinen- und Maulkorbpflicht mit der nun zweiten Novellierung vor allem „das andere Ende der Leine“, wie es Waldhäusl ausdrückt, in die Pflicht genommen wird. Hundebesitzer müssen mehr Verantwortung und Pflichten übernehmen. Dazu gehört die sachkundige Schulung angehender Hundehalter, die im „Hundepass“ dokumentiert wird.

Gottfried Waldhäusl

„Künftig soll jeder, bevor er sich einen Hund anschafft, verpflichtend ein aufklärendes Gespräch mit dem Tierarzt führen müssen“, so Waldhäusl. Bisher ist das nur bei Listenhunden notwendig. Um ein ordentliches „Herrl“ sein zu dürfen, muss dann auch die entsprechende Sachkunde erworben werden.

Weil die Amtstierärzte bei den Hundehaltern künftig mehr Eingriffsmöglichkeiten und mehr Arbeit bekommen werden, plant Waldhäusl deren Entlastung. Für technische Kontrollen, etwa bei Stallungen, soll es im Land neue, eigens angestellte Experten geben, die den Veterinären Arbeit abnehmen.

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