Kurioser Bau: Eine Hütte auf Stelzen fordert jetzt Juristen
Völlig losgelöst, von der Erde ... schwebt eine alte Holzhütte am Kollersteig in Klosterneuburg. Kreativ packt man dort einen Umbau an. Das Grundstück ist kein Baugrund, sondern als Grünland gewidmet – bauen darf man dort also nicht, eigentlich. „Historisch gewachsen, gibt es auf Grünflächen oft kleine Gebäude, die noch bewohnt werden. Die haben eine Sonderwidmung, als erhaltenswerte Gebäude im Grünland“, erklärt Peter Neubauer, Baudirektor in Klosterneuburg.
Besondere Regeln
Gebaut darf dort nur unter besonderen Regeln werden: Mindestens die Hälfte des ursprünglichen Gebäudes muss erhalten werden, abreißen und neu errichten darf man es nicht – so würde die Sonderwidmung verfallen. Erweitern darf man nur um maximal 16 Quadratmeter. Am Kollersteig entsteht aber ein weit größerer Zubau. Das Schlupfloch: Der Neubau ist unterirdisch. Die Hanglage des Grundstücks spielt dem in die Karten. So ist die Front komplett offen, obwohl es ein Keller ist.
Eingereicht wurde das Vorhaben bei der Baubehörde in Klosterneuburg 2016. „Uns ist das damals alles kurios erschienen. Ob man so einen großen Keller im Grünland bauen darf, haben wir dann beim Land nachgefragt“, rekonstruiert Neubauer. Die Antwort vom Land: „Für einen Keller im Grünland gibt es keine Obergrenzen“, sagt er. Das Vorhaben wurde also bewilligt.
Gesetzeslücke geschlossen
Um diese Lücke zu schließen, folgte kurz darauf ein Beschluss in Klosterneuburg: ein zusätzliches Geschoss, auch ein Keller, darf bei dieser Sonderwidmung nun nicht mehr entstehen. Der Baubescheid für den Kollersteig war aber schon ausgestellt.
Nun finden die Bauarbeiten statt. Damit die Widmung bestehen bleibt, muss das alte Gebäude erhalten werden. Also hat man die Hütte auf Stelzen gestellt. Damit ist das Fass für viele in der Gemeinde übergelaufen. Stefan Hehberger von der Bürgerliste PUK brachte einen Antrag im Gemeinderat ein. Im Bauausschuss wird man sich den Fall nun noch mal genau ansehen, kündigte daraufhin auch der zuständige Stadtrat Sepp Wimmer (Grüne) an.
Sonderwidmung könnte erloschen sein
Auch das Land Niederösterreich prüft den Fall. „Durch die Art der Bauführung, also dass das Gebäude auf Stelzen gestellt wurde und nicht mehr mit dem Boden verbunden ist, könnte die Sonderwidmung erloschen sein“, sagt Baudirektor Neubauer. Die Antwort aus der Rechtsabteilung vom Land steht noch aus.
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