Klosterneuburg: Bau begrenzen – Druck rausnehmen

Klosterneuburg: Bau begrenzen –  Druck rausnehmen
Mit der Umwidmung von Bauflächen werden erste Schritte eines Entwicklungskonzepts getan.

Als große Wiener-Umland-Gemeinde ist die Stadt Klosterneuburg stark vom Zuzug betroffen. Um dem Siedlungsdruck entgegenzuwirken und eine unkoordinierte Verbauung des Stadtgebiets einzudämmen, sollen nun großräumig Flächen umgewidmet werden.

Wie viele Einheiten pro Baufläche errichtet werden dürfen, war schon bisher begrenzt. Dies soll nun ausgeweitet werden: 62,5 Prozent des Baugrunds dürfen aktuell nur mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut werden – künftig soll diese Begrenzung sogar für 82,3 Prozent der Baufläche in Klosterneuburg gelten. „Mit der Festlegung von maximal zulässigen Wohneinheiten pro Grundstück wird zukünftig die Siedlungsentwicklung dorthin gelenkt, wo die Rahmenbedingungen passen“, sagt Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP).

Der Flächenumwidmung liegt ein umfassendes Stadtentwicklungskonzept zugrunde. Darin wurden den Stadtteilen bestimmte Funktionen zugeordnet. Je nach Funktion sollen nun die passenden Widmungen erfolgen.

Funktionen für Ortsteile

„Das Stadtzentrum zum Beispiel soll der überregionalen Versorgung dienen. Das heißt, hier ist Platz für Gebäude, die nicht nur einem einzelnen Wohnbereich, sondern allen Stadtbewohnern dienen, wie das Rathaus“, erklärt Victoria McDowell von der zuständigen Gemeindeabteilung. Die Ortsteile Kierling, Kritzendorf und Maria Gugging sollen Grundversorgungszentren sein. Supermärkte und soziale Infrastruktur sollen dort neben Wohnraum bestehen. Weidling und Höflein sollen eine lokale Wohnfunktion haben. „Das Ziel ist, eine klare Struktur zu bekommen. Wo Einfamilienhäuser stehen, soll nicht plötzlich ein großer Wohnungskomplex entstehen“, sagt der zuständige Stadtrat Sepp Wimmer (Grüne).

Damit diese Pläne nicht kurzfristig durchkreuzt werden können, gilt noch bis Ende September eine Bausperre in der Stadt. Der Flächenumwidmungsplan liegt unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsbestimmungen bis Anfang Juni zur Einsicht auf. Bestehende Gebäude müssten nicht abgeändert werden, so Wimmer.

Kommentare