Die Brunner Heide gilt wohl großteils als Wald

Die Brunner Heide gilt wohl großteils als Wald
Nach Begutachtung steht erste Einschätzung der Behörde fest. Damit würden strengere Regeln gelten

Die „Brunner Heide“ gilt als Naherholungsgebiet, auch wenn sie sich in Privatbesitz befindet: Nun können Naturschützer und Anrainer rund um den Wienerbergteich in Brunn/Gebirge im Kampf um deren Erhalt wohl einen ersten Erfolg verbuchen.

Große Aufregung

Nachdem Anfang November ein Teil des Areals vom Eigentümer abgesperrt und geschlägert worden war, war die Aufregung groß. Eine Bürgerinitiative aber auch Oppositionspolitiker befürchteten, dass das als Grünland gewidmete Gebiet umgewidmet und verbaut werden könnte. Pläne in diese Richtung hatten die Eigentümer, die Rainer Gruppe, aber stets verneint.

Nun dürften jegliche Überlegungen ohnehin vom Tisch sein, denn aus Sicht des Sachverständigen der Behörde soll es sich bei einem Großteil des Geländes um Wald im forstrechtlichen Sinne handeln.

„Im Wesentlichen war es eine klare Sache“, sagt der Mödlinger Bezirkshauptmann Philipp Enzinger. Nachdem im November ein „Waldfeststellungsverfahren“ eingeleitet worden war, hatten der Förster der BH sowie ein Sachverständiger der Rainer Gruppe am Montag das rund 20 Hektar große Areal – das sich über die Gemeinden Brunn/Gebirge (Grünlandwidmung) und Vösendorf (Baulandwidmung) erstreckt – begutachtet.

Routinemäßige Pflege

Nachdem Teile zuvor gemulcht worden waren – die Rainer Gruppe sprach von routinemäßiger Grundstückspflege – wurden auch Luftaufnahmen des Geländes berücksichtigt. Bei 12,5 Hektar sollen sich Förster und Sachverständiger laut BH einig gewesen sein: Bei dem Bewuchs handle es sich um „forstliche Gehölzer“.

Zwei bis drei Hektar seien noch strittig. Auf Basis der Erkenntnisse wird nun ein Gutachten verfasst, der Eigentümer kann dazu Stellung nehmen. Erst dann wird die Behörde letztgültig entscheiden.

Der Entscheid hätte jedenfalls massive Auswirkungen. Denn für jegliche Nutzung einer Waldfläche außer zu forstwirtschaftlichen Zwecken braucht es eine Rodungsgenehmigung von der Behörde. Und entweder muss dann an anderer Stelle in der Gemeinde im Verhältnis 1:3 aufgeforstet werden oder der Eigentümer muss Rodungsersatzgeld in der Höhe von 4,5 Euro/ zahlen. Davor müsste das Areal aber überhaupt umgewidmet werden, dazu bedarf es in einem Waldgebiet aber zahlreicher ökologischer Gutachten.

Sperre nicht erlaubt?

Was Anrainer noch freuen dürfte: Wald darf auch nicht grundsätzlich eingezäunt werden. Ob das Areal damit weiterhin für die Öffentlichkeit gesperrt bleibt, ist also ungewiss.

In die Karten lässt sich die Rainer Gruppe hier nicht schauen. Man wolle den Ausgang des Feststellungsverfahrens abwarten. Das Ergebnis werde die Basis weiterer Gespräche bilden.

Indes läuft noch die Prüfung auf Ernennung als Naturdenkmal oder zur Einstufung als Naturschutzgebiet.

Bei der Gemeinde gibt man sich diplomatisch. „Wenn die Entscheidung dazu führt, dass das Gelände wieder geöffnet wird, ist das im Interesse der Erholungsuchenden zu begrüßen“, sagt der Brunner Bürgermeister Andreas Linhart (SPÖ). Alle Fraktionen haben sich jedenfalls einem Antrag angeschlossen, wonach eine Umwidmung des Wienerbergerareals in Bauland abgelehnt wird. Der soll bei der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember beschlossen werden.

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