NÖ: Neue Regeln für den Wohnbau beschlossen

NÖ: Neue Regeln für den Wohnbau beschlossen
Novelle bringt Bauzwang, Begrünung von Flachdächern und weniger Parkplätze für Supermärkte.

Wegen der Debatte über das Corona-Budget war ein Punkt der vorwöchigen Landtagssitzung zu Unrecht ein wenig untergegangen: eine Novelle zum Raumordnungsgesetz, die neue Maßstäbe setzt. Für Gemeinden und Regionen, für Unternehmer, für den Wohnbau aber auch für die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen.

Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) erläutert als zuständiger Ressortchef die Ziele so: „Wir wollen den Charakter unserer Heimat bewahren und die Zersiedelung unserer Orte bekämpfen, Impulse im ländlichen Raum ermöglichen und Verkehrsprobleme im städtischen Umfeld frühzeitig vermeiden.“ Hier die wichtigsten neuen Bestimmungen:

Ein Bauzwang für neu gewidmete Grundstücke: Bei Neuwidmungen müssen zukünftig verpflichtend Mobilisierungsmaßnahmen gesetzt werden. Dieser Bauzwang beinhaltet, dass es entweder nur eine auf sieben Jahre befristete Widmung gibt. Wenn bis dahin nicht gebaut worden ist, wird automatisch rückgewidmet. Oder, dass Raumordnungsverträge abgeschlossen werden, die den Gemeinden Vorkaufsrechte einräumen, wenn in einer bestimmten Zeit nicht gebaut wird. Damit will die Landesregierung der Zersiedelung von Orten und auch etwaigen Grundstücksspekulationen entgegenwirken. Immerhin liegen aktuell in ganz NÖ rund 18.000 Hektar Bauland brach.

Widmungskategorien neu: Wohngebäude mit einer Geschoßflächenanzahl über eins brauchen künftig die Widmungskategorie „Bauland – nachhaltige Bebauung“ für den großvolumigen Wohnbau. Übergangsregeln laufen dazu noch bis zum Jahr 2028. Gemeinden können außerdem zusätzlich eine Begrünung von Gebäudeflachdächern, Fassaden sowie von Parkplätzen und die Versickerung von Niederschlagswässern vorschreiben.

Neu ist auch die Widmungskategorie „Bauland – verkehrsbeschränktes Betriebsgebiet“. Damit will man genauer darauf schauen können, ob ansiedelungswillige Betriebe auch wirklich in ein bestimmtes Gebiet passen und ob sie zu viel zusätzlichen Verkehr erzeugen.

Weniger Parkplätze für die Supermärkte: Bereits seit mehreren Jahren ist es verboten, neue Einkaufszentren auf der grünen Wiese zu errichten. Nun werden auch die Parkplätze bei neuen Handelseinrichtungen limitiert. Bis 750 Verkaufsfläche dürfen pro 20 ein Stellplatz, maximal jedoch 30 Stellplätze ebenerdig im Freien errichtet werden. Für größere Supermärkte ist ein Stellplatz pro 30 genehmigt. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude – unterirdisch oder am Dach – errichtet werden oder mit einer Fotovoltaik-Anlage überdacht werden.

Neue Kriterien für Fotovoltaik-Anlagen: Für Anlagen im Grünland gelten strengere Kriterien wie Netzanschluss, Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, Schutz des Ortsbildes und von Naturschutzflächen. In erster Linie sollen Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien errichtet werden. Freiflächen-Anlagen, die mehr als zwei Hektar einnehmen, müssen künftig in einem eigenen sektoralen Raumordnungsprogramm ausgewiesen werden.

SPÖ stimmte nicht für Novelle

Es war eine doch ungewöhnliche Allianz, die die Novelle zur NÖ Raumordnung bei der Landtagssitzung grundsätzlich absegnete. Die ÖVP erhielt diesmal die Unterstützung von der FPÖ und den Grünen, die SPÖ hingegen verweigerte sich gemeinsam mit den Neos den Neuerungen.  

Der Baurechtssprecher der SPÖ, Abgeordneter Christian Samwald, begründete die Ablehnung so: „Die ÖVP  Niederösterreich hat mit der betreffenden Novelle die Forderungen der SPÖ völlig negiert, denn die Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ findet in der Novelle keine Beachtung.“  Weiters würde die Novelle in der Baulandmobilisierung zu wenig ambitioniert sein, weil 18.000 Hektar bereits  gewidmetes Bauland unberücksichtigt bleiben würden.  Wegen dieser „Sturheit der ÖVP“ habe man nicht zugestimmt.
In der Volkspartei hat man dieses Nein eher gelassen zur Kenntnis genommen. Die Reaktion von Landtagsabgeordnetem Kurt Hackl  in seiner Rede: Es habe einen intensiven Austausch mit der SPÖ gegeben. Aber: „Die Raumordnung ist eine Materie, die es nie allen recht machen kann.“

Die Abstimmung lieferte dazu noch ein kurioses Detail. Die SPÖ hatte grundsätzlich zwar gegen die Novelle gestimmt, eine Abänderung  in diesem  Novellentext, die von ÖVP-Abgeordnetem Martin Schuster eingebracht worden war, aber mit ihren Stimmen unterstützt. Dabei ging es um die erstmalige Widmung von Wohnbauland, die von einem Hektar auf zwei Hektar angehoben worden ist. 

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