35-Jähriger muss für Mord an Ex-Freundin lebenslang hinter Gitter

35-Jähriger muss für Mord an Ex-Freundin lebenslang hinter Gitter
Vierfache Mutter war in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) erschossen worden. Urteil nicht rechtskräftig.

Die Bluttat hatte sich am 21. Oktober 2023 in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) ereignet. Der 35-Jährige erschoss seine ehemalige Lebensgefährtin (33) auf offener Straße. In einem Geschworenenprozess am Landesgericht Korneuburg wurde der Mann nun am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte sich zum Mordvorwurf und zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig bekannt, Körperverletzung und gefährliche Drohung bestritt er.

Gegen 13.30 Uhr hatte der schwedische Staatsangehörige am 21. Oktober auf die gerade eintreffende Frau vor dem Haus ihrer Familie aus unmittelbarer Nähe einen „gezielten Kopfschuss“ aus einer Pistole abgefeuert, wie die Staatsanwältin am Freitag in ihrem Eröffnungsvortrag festhielt.

Der 35-Jährige selbst fand für die Tat, die er sinngemäß als Kurzschlusshandlung bezeichnete, am Freitag eigentlich keine Worte: „Ich kann das wirklich nicht aussprechen.“ Zu seinen Gedanken unmittelbar vor bzw. bei dem Schuss schlingerte der Angeklagte längere Zeit mit seinen Aussagen umher. Auf eindringliche Nachfrage von Opferanwalt Peter Philipp räumte der Mann dann doch zumindest einen erweiterten Tötungsvorsatz ein. 

Illegale Waffe

Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.

35-Jähriger muss für Mord an Ex-Freundin lebenslang hinter Gitter

Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß der 35-Jährige laut Anklagevorwurf illegal, er ist deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt. Gekauft hatte der gerichtlich Unbescholtene die Pistole eigenen Angaben zufolge um 700 Euro „von einem Afghanen“ in Wien.

Der Beschuldigte dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll der 35-Jährige der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben, das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Nach Angaben der Staatsanwältin gab es vorher „einen Streit, der eskalierte“. Zudem soll der Angeklagte die 33-Jährige mit dem Umbringen bedroht haben, was dieser bestritt. Wenig später kam es zur bereits vierten Trennung.

Vier gemeinsame Kinder

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, jedoch nicht mehr zusammengewohnt. Gegen den Beschuldigten war ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen worden, auch eine einstweilige Verfügung wurde erwirkt.

Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv. Verteidigerin Astrid Wagner relativierte dies, sprach davon, dass dem schwedischen Staatsbürger durch die erneute Trennung „der Boden unter den Füßen weggezogen“ worden sei. Der 35-Jährige sei „sicher kein kaltblütiger Mörder“.

Der Angeklagte selbst berichtete von Kontrollverlust und Einsamkeit. Es sei „schwer zu erklären, wie das alles passiert ist“, er sei „tief reingefallen“.

"Fast eine Hinrichtung"

Die Geschworenen fällen das höchstmögliche Urteil: Lebenslange Haft - nicht rechtskräftig. Der 35-Jährige sei „gezielt vorgegangen“, betonte die vorsitzende Richterin. Er habe seine Ex-Partnerin aus nächster Nähe erschossen, es sei „ein Mord, fast eine Hinrichtung“ gewesen. „Sie haben sie schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat“, schlussfolgerte die Richterin.

Der Beschuldigte muss seinen vier Kindern jeweils 5.000 Euro bezahlen. Verteidigerin Wagner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwaltschaft und Opferanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133

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Die Telefonseelsorge ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst jeden Tag des Jahres erreichbar.

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Auf der Website www.bittelebe.at finden Angehörige/Freunde von Menschen mit Suizidgedanken Hilfe.

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