Anti-Gewalt-Training konnte Bluttat von Strasshof nicht verhindern

Anti-Gewalt-Training konnte Bluttat von Strasshof nicht verhindern
Gegen den tatverdächtigen Ex-Partner war bereits nach Übergriffen ein Betretungsverbot verhängt worden. Er kam mit einer Waffe wieder.

Die Gewaltspirale wurde nur vermeintlich durchbrochen, der Ex-Partner wegen Drohungen und diverser Gewaltausbrüche mit einem Betretungsverbot belegt.

Genutzt hat das jedoch alles nichts. Er ist mit einer Waffe in der Hand wiedergekommen. Jener 35-jährige Mann, der am Samstag in Strasshof an der Nordbahn seine Ex-Partnerin (33) und vierfache Mutter vor dem Haus der Familie erschossen haben soll, war den Behörden bereits einschlägig bekannt.

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Immer wieder war es in der Beziehung zu Übergriffen gekommen. Wie man beim Bewährungshilfeverein Neustart gegenüber dem KURIER bestätigt, wurde bei dem 35-jährigen Gefährder, wie in solchen Fällen üblich, die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung angeordnet. Das sechsstündige Anti-Gewalt-Training hat der Mann laut Neustart auch nachweislich absolviert. Genutzt hat es offensichtlich aber nichts.

Seit 2021 Pflicht

Seit September 2021 müssen Gewalttäter, gegen die nach Fällen von häuslicher Gewalt ein polizeiliches Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtend zur Therapie. Sechs Stunden lang haben sie dann Zeit, mit den Sozialarbeitern und Experten des Bewährungshilfe-Vereins das Geschehene aufzuarbeiten.

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