Bis 2 Uhr früh? Aufstand gegen Golf-Anlage in Brunn am Gebirge

Das geplante Topgolf-Projekt in Brunn am Gebirge. Oben rechts: das bekannte Eventhotel Pyramide neben der Shopping City Süd
Pkw-Frequenz und Betriebszeiten der neuen Sportanlage neben der Pyramide bereiten Anrainern und Ortspolitik Kopfzerbrechen.

In rasantem Tempo ist die neue Golf-Entertainment-Anlage neben dem Eventhotel Pyramide in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) aus dem Boden gewachsen.

Noch ist unklar, ob noch heuer oder Anfang kommenden Jahres eröffnet werden soll. Doch der Widerstand gegen das Projekt im Ort wird größer.

Vor allem der erwartete Zubringerverkehr sowie mögliche Betriebszeiten bis Mitternacht an Wochentagen und sogar bis 2 Uhr früh am Wochenende sorgen für Kopfzerbrechen. 

Bei der diesbezüglichen Verhandlung zur Betriebsanlagengenehmigung waren daher auch zahlreiche Anrainer anwesend - nicht jedoch Bürgermeister Andreas Linhart (SPÖ), was man ihm zum Vorwurf macht.

Denn man sei schon im Vorfeld zu wenig über das Projekt informiert worden, ärgert sich ein Anrainer: "Wir wussten nicht, was passiert. Wir wurden von der Gemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt. Zur Rodung der Bäume und Zerstörung der Wiesen kommt nun dazu, dass die Anlage eine enorme Belastung für uns darstellt. Bei der Verhandlung wurden 1.200 Fahrten pro Tag und Betriebszeiten bis 2 Uhr in der Nacht beantragt."

"Ankauf durch Gemeinde"

Nicht unbedingt zur Glättung der Wogen beigetragen hat ein Artikel des Bürgermeisters in der Gemeindezeitung, in dem er die Anlage positiv darstellt: „Der Bau der Anlage bringt viele Vorteile für unsere Gemeinde“, schreibt er. Und „…summasummarum muss man sich glücklich schätzen...“

Bis 2 Uhr früh? Aufstand gegen Golf-Anlage in Brunn am Gebirge

So soll die Topgolf-Anlage nach ihrer Fertigstellung aussehen

ÖVP-Obmann Oliver Prosenbauer pflichtet den Kritikern bei: „Dieses ehemalige Gewerkschaftsbad war für viele Brunnerinnen und Brunner ein wichtiges Naherholungsgebiet." Seitens der ÖVP habe man bereits 2020, als das gesamte Areal zum Verkauf stand, einen Ankauf durch die Gemeinde vorgeschlagen. 

"Damals wollte man die Forderung seitens der Gemeindeführung nicht hören, obwohl das Areal mit rund 10 Millionen Euro zu einer Niedrigzins-Zeit für eine Gemeinde wie Brunn mit einem Budget von rund 35 Millionen durchaus erschwinglich gewesen wäre", meint Prosenbauer. 

"Keine Transparenz"

Und auch Andrea Lorenz, Anrainerin und Gemeinderätin der Grünen in Brunn, ist verärgert: "Das Verkehrskonzept scheint nicht alle Faktoren berücksichtigt zu haben, jetzt wird mit einer zusätzlichen Linksabbiegespur nachgebessert, ob die Staus damit verhindert werden, ist sehr fraglich. All das wurde von Seiten der Gemeinderegierung verschwiegen, Transparenz gegenüber den Anrainern gab es nicht."

Lorenz findet: "300 Arbeitsplätze, großteils im Billiglohnsektor, in einer wirtschaftsstarken Region sind sicher kein ausreichendes Argument für diesen massiven Eingriff in die Lebensqualität der Bewohner und die gefährdete Ökologie der letzten verbleibenden Ziegelteiche."

Und sie sorgt sich um die ökologische Komponente: "Ob die ,vogelfreundlichen´ 15 Meter hohen Netze auch für Fledermäuse und andere nachtaktive Tiere gut sind, wird sich erst im Betrieb zeigen. Ohne Frage ist die Flutlichtanlage auch eine massive Lichtverschmutzung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die etwaige Auswirkungen dieser Anlage auf die Umwelt geprüft hätte, wurde erst gar nicht in Auftrag gegeben, weil gesetzlich ja nicht vorgeschrieben."

Bürgermeister Linhart hat Verständnis für die Bedenken der Anrainer, betont jedoch: "Ich habe mir diese Nutzungen weder gewünscht noch in irgendeiner Weise gefördert, bin aber – dies gestehe ich ehrlich zu – summa summarum froh, dass sich nach mehreren Eigentümerwechseln überhaupt jemand gefunden hat, der investiert. Ansonsten hätte der ganzen Anlage über kurz oder lang die Schließung gedroht. Es war eben doch schon alles in keinem sehr guten Zustand mehr."

"Rechtsanspruch auf Genehmigung"

Er verwehrt sich gegen den Vorwurf, im Bauverfahren "Gesetze gedehnt" zu haben: "Wer eine Baugenehmigung beantragt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Eine Teilhabe der Bevölkerung ist dort ebensowenig vorgesehen, wie die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen der Gemeinde. Wird die Genehmigung wider besseren Wissens verweigert, so stellt dies einen Amtsmissbrauch dar, der einen vor den Strafrichter bringen kann."

Dass kein Gemeindevertreter an der Verhandlung der Betriebsanlage teilgenommen habe, sei darin begründet, dass "an diesem Tag Gemeinderatssitzung war und Amtsleiter, Bauamtsleiter und meine Person mit den Vorbereitungen in Anspruch genommen waren. Ansonsten wären wir dort natürlich vertreten gewesen", sagt Linhart. 

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