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Endstation Leichtsinn: Der gefährliche Trend des Zugsurfens

Jugendliche bremsten mit lebensgefährlicher Aktion Koralmbahn aus. Es drohen Verwaltungsstrafen, bei Gefährdung anderer auch strafrechtliche Folgen.
Roter Zug fährt an einem Tunnel und grünen Hügeln unter blauem Himmel vorbei.

Zwei, vermutlich aber drei Jugendliche riskierten am Samstag ihr Leben, als sie kurz nach 17.30 Uhr an einem Kärntner Bahnhof auf einen ICE sprangen - solche Züge fahren in dem Bereich der Koralmbahn bis zu 200 km/h.

Zug stoppte im Koralmtunnel

Sie wurden aber von wartenden Fahrgästen am Bahnhof beobachtet, die die Polizei alarmierten. Die ÖBB stoppten den Zug, der Richtung Graz unterwegs war, als er schon in den Koralmtunnel eingefahren war: Die Garnitur hielt in einer Nothaltestelle, während Zugpersonal die Röhre absuchte  - und tatsächlich zwei Jugendliche aufgriff. Sie hatten sich an Nischen an der Zugaußenseite versteckt, in der Szene ist so etwas als „Backride“ bekannt.

Was passierte mit den mutmaßlichen Zugsurfern?

Laut ÖBB-Sprecherin Rosanna Zernatto-Peschel wurden die beiden über ein Verbindungsstück zu einem Zug gebracht, der in der anderen Tunnelröhre Richtung Klagenfurt fuhr. Der aus Frankfurt kommende ICE fuhr danach aus dem Tunnel aus und setzte die Fahrt nach Graz fort.

In St. Paul im Lavanttal sollten die Jugendlichen an die Polizei übergeben werden - doch sie schafften es, zu flüchten. Die Exekutive fahndet nach ihnen, die ÖBB stellten ihr Videomaterial aus Überwachungskameras zur Verfügung. „Die ÖBB verurteilen diese lebensgefährliche Aktion auf das Schärfste“, betonte die Sprecherin. 

Warum wurde die Bahnstrecke erneut gesperrt?

Da die Burschen behauptet hatten, sie wären zu dritt gewesen, wurde jeglicher Bahnverkehr auf der Koralmstrecke erneut gesperrt. Die Gleise wurden mehrmals abgesucht; erst gegen 22 Uhr wurde die Strecke wieder freigegeben. Für die Passagiere im Nahverkehr hieß es warten, der Fernverkehr wurde über Bruck / Mur umgeleitet. Wer Wartezeiten wegen nicht plangemäß verkehrender Züge in Kauf nehmen musste, sollte Entschädigungsansprüche prüfen lassen. 

Woher kommt der gefährliche Trend eigentlich?

Ende der 1980er Jahre gab es die ersten Vorfälle in Deutschland, ab den 1990er Jahren mehren sich auch die Zwischenfälle in Österreich. Vermutet wird auch ein Zusammenhang mit der Sprayer-Szene: Personen, die illegal Graffiti auf Züge malten, taten das nicht nur auf abgestellten Waggons, sondern sprangen mitunter selbst auf fahrende Züge auf. Mit dem Siegeszug der sozialen Medien nahm der riskante „Trainsurfing“-Trend deutlich an Fahrt auf.

Doch die leichtsinnigen Mutproben sind kein Phänomen, das im späten 20. Jahrhundert geboren wurde: Zeitungen aus New York berichteten bereits 1904, dass zwei Buben beim Versuch, auf eine U-Bahn zu springen, ums Leben kamen. In dem Jahr wurde das erste Stück der Subway eröffnet.

Gab es bereits ähnliche Fälle?

Laut ÖBB-Sprecherin Zernatto-Peschel gab es in den vergangenen fünf Jahren „Trainsurfing-Vorfälle im niedrigen zweistelligen Bereich“.  Leider kam es im Vorjahr auch zu einem Todesfall: Im November starb eine 15-Jährige beim Trainsurfing auf der Westbahnstrecke in Niederösterreich. Alarmierend sei zudem, dass „heuer bereits zur Jahresmitte die Anzahl an Fällen des gesamten Vorjahres nahezu erreicht ist“, bedauert Zernatto-Peschel.

Betroffen waren auch schon die Wiener Linien. So starben im November 2024 ein 17-Jähriger und ein 18-Jähriger, weil sie auf das Dach einer U4-Garnitur sprangen, sich aufrichteten und gegen eine Fußgängerbrücke prallten.

Wie hoch sind die Strafen für Personen, die erwischt werden?

Grundsätzlich gilt zunächst das Eisenbahngesetz: Es untersagt jedes Verhalten, das den „Eisenbahnbetrieb oder die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigen kann“. Es  ist allerdings Verwaltungsrecht und wird von Bezirksverwaltungsbehörden geahndet, die Strafhöhe beträgt bis zu 726 Euro.

Werden andere Menschen - Fahrgäste, Bahnpersonal - gefährdet, könnte auch das Strafgesetzbuch greifen: Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Strafrahmen bis  zu drei Monate Haft bzw. bis zu 180 Tagessätze Geldstrafe.

Wie hoch sind die Kosten, die durch den aktuellen Vorfall entstanden sind?

Dazu konnten die ÖBB am Montag noch keine Berechnungen vorlegen. 

Ist angedacht, die Sicherheitskampagne aus 2025 zu wiederholen?

Im September 2025 reagierten die ÖBB gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit mit einer Kampagne, um auf die Gefährlichkeit solcher Aktionen hinzuweisen. Ob das Überqueren von Gleisen abseits von Bahnhöfen oder regulären Kreuzungen oder das Klettern auf (abgestellte) Waggons: Mit drastischen Sujets mahnte man, nicht das Leben für eine Mutprobe zu riskieren, Zielgruppe waren damals Jugendliche. Auch aktuell informiere man „im Rahmen regelmäßiger Schwerpunktkampagnen“ über die Gefahren, heißt es am Montag seitens ÖBB.

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