Mindestlohn macht auch vor ÖVP-Gemeinden nicht Halt
Im Landtag hat die ÖVP im Dezember 2020 als einzige Partei gegen das Gemeindebedienstetengesetz gestimmt, in dem der Mindestlohn von 1.700 Euro netto in Kommunen verankert ist.
Das hindert einzelne ÖVP-geführte Gemeinden nicht daran, das Prestigeprojekt von SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zu übernehmen. Manche tun das mit geballter Faust im Hosensack, andere mit abgeklärter Gelassenheit.
Beschlossen werden muss der Umstieg im Gemeinderat. Dort sieht sich der direkt gewählte Ortschef mitunter einer Mehrheit anderer Parteien gegenüber, deren Beschluss er umsetzen muss.
Die ÖVP-Ortschefs von Andau, Rudersdorf und Unterwart haben jedenfalls zugestimmt. Im mittelburgenländischen Oberloisdorf steht der Beschluss im Gemeinderat noch bevor, aber ÖVP-Bürgermeister Manfred Jestl fragt schon jetzt: „Soll ich den Mitarbeitern das nicht vergönnen“? Der Ortschef, der bei der kommenden Gemeinderatswahl 2022 nicht mehr antritt, rechnet mit jährlichen Mehrkosten fürs Gemeindebudget von rund 30.000 Euro. Durchschnittlich dürften die Personalkosten der Kommunen durchs neue Modell jährlich um 10 bis 12 Prozent steigen.
Jede fünfte Gemeinde ist dabei
Mittlerweile haben 38 Gemeinden (von 171) für das neue Gehaltsmodell optiert, hieß es am Montag aus der Personalabteilung im Landhaus. Doskozil erwartet, dass „heuer noch 60 weitere folgen“. Der sozialdemokratische Gemeindevertreterverband hat dem Parteichef schon Rückendeckung signalisiert, bis Ende 2021 sollen alle 83 Gemeinden mit rotem Bürgermeister den Mindestlohn beschlossen haben.
Den Kommunen steht es zwar frei, ob sie den Mindestlohn einführen wollen oder nicht, aber eine allzumenschliche Eigenschaft unterstützt den Vormarsch des SPÖ-Modells – der Neid. Ein ÖVP-Bürgermeister sagt es so: „Wie soll man es begründen, den eigenen Gemeindemitarbeitern den Mindestlohn zu verweigern, wenn dieser in den Nachbargemeinden ausbezahlt wird“? In manchen Gemeinden scheint dies kein Problem zu sein. In Oslip, versichert ÖVP-Bürgermeister Stefan Bubich, hätten die Mitarbeiter keine Wünsche nach dem Mindestlohn geäußert: Der berge nämlich auch Nachteile, etwa bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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