Maskenpflicht beim Shoppen im Freien

Maskenpflicht beim Shoppen im Freien
Besondere Corona-Regeln beim Landesdienst nach Lockdown und Maskenpflicht bei Einkaufszentren im Burgenland

Mit dem Ende des Lockdowns am Montag gilt bei drei großen Einkaufszentren eine Maskenpflicht im Freien: im Designer Outlet Parndorf, in der Arena Mattersburg und im Einkaufszentrum Oberwart (EO). Eine entsprechende Verordnung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) wurde am Freitag kundgemacht und tritt am Montag in Kraft. Besucher müssen somit am gesamten Gelände der Einkaufszentren eine FFP2-Maske tragen, auch am Parkplatz. Die Maskenpflicht gilt laut Verordnung für Fußgänger und „Benutzer von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art“, für die man keinen Führerschein benötigt.

Die Öffnungen nach dem Lockdown bringen aber auch für den Landesdienst Neuerungen mit sich. Besucher von Dienststellen des Landes brauchen ab Montag einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, einen Nachweis über eine Coronavirus-Infektion in den letzten sechs Monaten oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten ab der Probenentnahme.

Wöchentliche Tests

Für Besucher ohne diese Nachweise werde es die Möglichkeit eines Spucktests an Ort und Stelle geben. Die Testung von Mitarbeitern im Landesdienst soll ausgeweitet werden und zweimal wöchentlich erfolgen. Schon bisher galt für die Dienststellen, dass Parteienverkehr vor Ort nur nach Voranmeldung in dringenden Fällen möglich war. Erledigungen sollten telefonisch oder elektronisch erfolgen.

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