Kind missbraucht: Haft für „Stiefvater“

Kind missbraucht: Haft für „Stiefvater“
Vier Jahre lang soll der Angeklagte sexuelle Übergriffe auf die Tochter seiner Partnerin verübt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Etwa sechs Jahre alt war das Mädchen, als der Angeklagte ihre Mutter über das Internet kennengelernt hatte. Zwei Jahre später ist der heute 57-jährige Niederösterreicher zu der Frau und ihren Kindern ins Burgenland gezogen.

Als das Mädchen neun Jahre alt war, soll der Mann sie zum ersten Mal unsittlich berührt haben. Über vier Jahren soll der Beschuldigte die Tochter seiner Lebensgefährtin immer wieder sexuell missbraucht haben. Am Montag musste sich der 57-Jährige wegen sexuellen und in drei Fällen wegen schweren sexuellen Missbrauchs am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Das Zelt im Garten

2009 sei er zu seiner Lebenspartnerin ins Burgenland gezogen, schilderte der Niederösterreicher vor dem Schöffensenat. „Anfangs hat mit meiner Partnerin alles gepasst.“ Doch seine Lebensgefährtin sei immer fordernder geworden, er sei zu allerhand Arbeiten angehalten worden. Er habe die Beziehung schon beenden wollen, doch das Paar habe sich entschlossen, es noch einmal zu probieren.

2011 soll es dann zum ersten Mal zu den Übergriffen gekommen sein. „Wir hatten im Garten ein Zelt. Da haben wir gespielt und ich habe ihr vorgelesen.“ In der Nacht sei das Kind bei ihm gelegen. „Da habe ich angefangen, sie zu berühren.“

"Weiß nicht warum"

Warum er das gemacht habe, will die Richterin wissen. „Ich weiß es nicht. Ich stehe normal nicht auf Kinder“, rechtfertigt sich der 57-Jährige.

Danach habe er das Kind „regelmäßig berührt“. Immer wieder, wenn er mit dem Mädchen allein gewesen sei, hätten die sexuellen Handlungen stattgefunden. Auch Erotikfilme habe er mit dem Kind angesehen.

„Manchmal war auch monatelang Ruhe“, sagt der Beschuldigte. Wie viele Übergriffe es in den vier Jahren gewesen sind, das könne er nicht sagen.

Drei Mal habe er – so wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor – auch „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ vorgenommen. 2015 habe ihn das Mädchen bei diesen Übergriffen weggestoßen. „Das war der letzte Vorfall“, sagt der Angeklagte. 

„Es ist mir später erst bewusst geworden, was ich da getan habe.“

"Ich schäme mich dafür"

Erst 2016, durch einen Schulvortrag sei es dem Mädchen bewusst geworden, dass die Handlungen ihres „Stiefvaters“ nicht in Ordnung gewesen sind, so die Staatsanwaltschaft.

Doch erst drei Jahre später, zu Silvester 2019, da war der Beschuldigte schon von der Mutter des Mädchens getrennt, vertraute sich das Mädchen schließlich einer Verwandten an. Gemeinsam erstatteten sie die Anzeige.

„Ich habe große Sch*** gebaut“, habe sein Mandant gleich bei der ersten Einvernahme, gemeint, so der Verteidiger.  "Es tut mir leid, ich schäme mich dafür", sagt der Angeklagte.

Der 57-Jährige wurde am Montag zu drei Jahren Haft verurteilt – ein Jahr davon muss er im Gefängnis absitzen, zwei Jahre werden bedingt nachgesehen. Zudem muss er dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für künftige Folgeschäden haften. Auch einer Psychotherapie muss sich der 57-Jährige unterziehen.

Teilbedingte Haft - nicht rechtskräftig

Mildernd zu werten sei das reumütige und "überschießende" Geständnis, das zur Wahrheitsfindung beigetragen habe sowie die bis zu den Tatzeitpunkten ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, so die Urteilsbegründung. Erschwerend sei die Vielzahl der Übergriffe, der lange Tatzeitraum und der Umstand, dass der Beschuldigte sein Autoritätsverhältnis gegenüber einer ihm Schutzbefohlenen ausgenützt habe. 

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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