Geflügelpest: Stallpflicht im Nordburgenland verordnet

Geflügelpest: Stallpflicht im Nordburgenland verordnet
Seit Dienstag müssen Betriebe mit 50 oder mehr Tieren ihr Geflügel hinter verschlossenen Türen halten.

Bei Tierarzt Max Hörmann läutet das Telefon derzeit fast ununterbrochen. Unzählige Anfragen prasseln auf den Tierschutzexperten der Landwirtschaftskammer herein, nachdem am Dienstag Maßnahmen gegen die Geflügelpest in Kraft getreten sind. In bestimmten Risikogebieten wurde eine Stallpflicht verordnet.

Im Burgenland sind der gesamte Bezirk Neusiedl am See, weite Teile des Bezirks Eisenstadt-Umgebung, Rust und Neudörfl im Bezirk Mattersburg betroffen. Laut Landwirtschaftskammer sei im Burgenland bis Dienstagabend noch kein Ausbruch der Geflügelpest gemeldet worden. Trotzdem gilt die Stallpflicht in den Risikogebieten bis auf Weiteres für alle Betriebe und Hobbyhaltungen mit 50 und mehr Tieren. Wo genau die Stallpflicht aktuell gilt, ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zu erfahren. 

Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Sie müssen zudem sicherstellen, dass ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist – durch Netze oder Dächer – und die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt.

Experte: „Sinnvolle Maßnahmen“

„Diese Maßnahmen sind absolut sinnvoll“, erklärt Hörmann. Bisher wurde der Virus bei Wildgeflügel nachgewiesen, seit Jahresende gab es mehrere Fälle in Wien und Niederösterreich. Zuvor war von der AGES ein Ausbruch in einem Hobbybetrieb in Graz bestätigt worden.

„Im Bereich der Nordsee sind Tausende Tiere verendet“, schildert Hörmann. Die Geflügelpest gab es in Europa schon mehrmals, diesmal sei sie aber ungewöhnlich früh ausgebrochen, weiß der Experte. Sie wird mit dem Vogelzug von Sibirien und Afrika eingeschleppt und daher meist erst im Herbst virulent. Heuer waren Betriebe in den Niederlanden, Norddeutschland oder Frankreich aber bereits im Sommer massiv betroffen.

Keine Erkrankungsfälle bei Menschen

In Österreich wurde die Stallpflicht daher vorrangig in jenen Gebieten eingeführt, die nahe an Gewässern liegen und daher von Wildvögeln angeflogen werden. Erkrankungsfälle bei Menschen konnten im aktuellen Seuchengeschehen nicht nachgewiesen werden.

Für Hühner, Puten und wild lebende Vögel ist die Viruserkrankung – es handelt sich um den Subtyp H5N1 – aber hochgradig ansteckend. Die Inkubationszeit liegt bei nur ein bis drei Tagen. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Meist wird die Krankheit erst dann entdeckt, wenn es schon zu vermehrten Todesfällen bei den Tieren kommt. Daher müssen Geflügelbetriebe der zuständigen Behörde melden, wenn die Sterberate im Stall höher als drei Prozent pro Woche ist oder wenn die Tiere plötzlich weniger Eier legen beziehungsweise weniger fressen und trinken.

Viele Landwirte hätten aber schon gehandelt, bevor die Verordnung erlassen wurde, sagt Hörmann: „Die Angst ist groß.“

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