Vogelgrippe: Mehrere Fälle bei Wildvögeln in Wien und NÖ
In Wien und Niederösterreich sind seit Jahresbeginn mehrere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Die Geflügelpest hatte Europa im Vorjahr so heftig getroffen wie nie zuvor, teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) am Mittwochnachmittag mit.
Nun sei auch in der heimischen Wildvogelpopulation von einer Verbreitung des Virus auszugehen und in einzelnen Regionen werde wieder eine Stallpflicht in der Geflügelhaltung eingeführt.
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel, erläuterte die AGES in der Aussendung. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.
Bei den in Wien und den niederösterreichischen Bezirken Melk und Gmünd festgestellten Fällen handle es sich um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln stark krankmachend ist. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die AGES.
Stallpflicht in "Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko"
In jenen Regionen, die bereits jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf weiteres in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen gehalten werden.
Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere umfassen. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird in den kommenden Tagen erlassen, kündigte die AGES an.
Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z.B. durch Fütterung im Stall oder keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführlichen Informationen zu den Maßnahmen stellt das Gesundheitsministeriums zur Verfügung.
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