Stallpflicht wegen Geflügelpest in einigen Gebieten Österreichs

Stallpflicht wegen Geflügelpest in einigen Gebieten Österreichs
Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Stallungen gehalten werden müssen.

In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, gilt seit Dienstag Stallpflicht, so die AGES. Geflügel muss dort bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Dies gilt für alle Betriebe mit 50 oder mehr Tieren. Höfe unter dieser Marke sind ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und dieses vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Bei den in Wien und den niederösterreichischen Bezirken Melk und Gmünd festgestellten Fällen handle es sich um den Subtyp H5N1. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die AGES.

Kommentare