Es soll eine Volksabstimmung zum geplanten Stadtentwicklungs- und Gesamtverkehrskonzept durchführen werden. Fast schon „grüne“ Themen, wie man meinen könnte, aber Gemeinderat Norbert Hofer (FPÖ) erklärt: „Raumplanung betrifft uns alle.“ Dafür benötigt die FPÖ (zwei Mandate) aber Stimmen von ÖVP, SPÖ (beide jeweils elf Mandate) oder NEOS (ein Mandat).
Konkret sollen nur diese beiden Konzepten abgestimmt werden und nicht automatisch jede größere Entscheidung des Pinkafelder Gemeinderats. „Ich bin nicht für permanente Volksabstimmungen, aber diese Dinge betreffen unsere Stadt unmittelbar und über die nächsten Jahre. Da sollte jeder Bürger mitmachen sollen und entscheiden können, was für eine Stadt wir sein wollen“, heißt es von Hofer.
Sein Mitstreiter im Gemeinderat, Christoph Theiler, sieht hier eine große Perspektive für die Stadt: „Eine wirklich moderne und attraktive Verkehrsplanung schafft es, alle miteinzubinden, egal, wie man sich fortbewegt. Hier können wir Pinkafelder künftig als Vorbild dienen.“
ÖVP und SPÖ zeigen sich überrascht
Einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand sehe Hofer dabei nicht: „Bei der Bundespräsidentenwahl haben wir so oft neu gewählt, da können wir doch in Pinkafeld auch zweimal abstimmen lassen.“
Auf KURIER-Nachfrage zeigte sich Pinkafelds Bürgermeister Kurt Maczek (SPÖ) überrascht vom Vorschlag der Freiheitlichen: „Wir haben den Bürgerbeteiligungsprozess schon beschlossen, von einer Volksabstimmung höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich finde das ganz ehrlich aber nicht notwendig.“
ÖVP-Vizebürgermeisterin Carina Laschober-Luif war verwundert und sieht Diskussionsbedarf: "Grundsätzlich sind wir für mehr Bürgerbeteiligung. Daher sind wir für alle Vorschläge offen, die der Bevölkerung mehr Mitsprache an der Entwicklung von Pinkafeld und Hochart ermöglicht. Ob die weitere Notwendigkeit einer Volksabstimmung besteht, werden wir im Detail in der Gemeinderatssitzung besprechen."
Die Volksabstimmung macht Paragraf 54 der burgenländischen Gemeindeordnung möglich. Sie ist entweder durch den Gemeinderat oder Bürgermeister möglich. Außerdem können 25 Prozent der zum Gemeinderat Wahlberechtigten schriftlich eine Volksabstimmung verlangen.
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