Burgenlands Feuerwehrgesetz vorm Höchstgericht

Burgenlands Feuerwehrgesetz vorm Höchstgericht
Reservisten ab dem 70. Lebensjahr haben kein aktives Wahlrecht bei Kommandanten-Kür. Ehrenfeuerwehrkommandant Ibesich (re.) und Anwalt Mitrovits halten das für verfassungswidrig.

Langes Herumdoktern zeitigt selten Gutes. Für das Feuerwehrgesetz hat der von 2015 bis 2020 zuständige LH-Vize Hans Tschürtz (FPÖ) fast die gesamte Legislaturperiode gebraucht. In Kraft getreten ist das Gesetz erst Anfang 2020, wenige Wochen vor Ende von Rot-Blau.

Jetzt landet das Gesetz auf Betreiben des Steinbrunner Ehrenfeuerwehrkommandanten August Ibesich (75) wegen Altersdiskriminierung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).

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