Anrainer wehrt sich gegen Baustellen-Container
So lässt es sich gut wohnen – so bewirbt Esterhazy das Immobilienprojekt „Schlossquartier“ in unmittelbarer Nähe des Eisenstädter Schlosses. Wo früher die Zentrale der Gebietskrankenkasse stand, werden seit vorigem Herbst vier Wohngebäude, ein 4-Stern-Superior-Hotel mit 120 Zimmern samt Rooftop-Bar sowie Büros errichtet.
Für den gebürtigen Eisenstädter Reinhard Kern lässt es sich seither in seinem Elternhaus an der Rückseite der aktuell größten Baustelle in der Stadt ganz und gar nicht mehr gut wohnen.
Denn auf dem fast 1.000 m2 großen Nachbargrundstück Kerns in der Blumengasse wurde ein Baustellen-Containerdorf errichtet – das dort nach Ansicht von Kerns Anwalt gar nicht stehen dürfte.
Michael Schuszter von der Kanzlei Schreiner und Schuszter ist überzeugt, dass die Esterhazy-Firma Vital Immobilien GmbH als Bauherr des Schlossquartiers beim Magistrat Eisenstadt um eine Baubewilligung ansuchen hätte müssen. Er begründet das etwa mit den umfangreichen Niveauänderungen auf dem von der Esterhazy-Gesellschaft gepachteten Grundstück.
Esterhazy kleckert nicht. Das Projekt „Schlossquartier“ betritt in Eisenstadt Neuland: In vier Häusern mit jeweils vier Stockwerken an der Blumengasse entstehen 60 frei finanzierte Eigentumswohnungen in der Größe von rund 45 bis 150.
Wer 186.000 Euro hat, ist dabei, man kann aber auch eine 5-Zimmer-Wohnung um 700.000 Euro erwerben. Der Exklusivvertrieb liegt bei der Wiener Immobilienfirma Funk.
Dazu kommen Büros auf einer Gesamtfläche von 3.000 m² und ein 120-Zimmer-Hotel im gehobenen 4- Stern-Superior-Bereich. Die Planung kommt von Hohensinn Architektur mit Sitz in Graz. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Frühsommer 2022 geplant.
Zu den Kosten hieß es 2019, als der KURIER erstmals berichtete, für den Umbau des Seebades Breitenbrunn und das Eisenstädter Projekt seien gesamt 75 Millionen Euro veranschlagt.
Diese dienten der „Fundamentierung (...) für die mehrfach neben- und übereinander gestapelten“ Container, die mit dem Boden verbunden und ans „Wasser- und Kanalnetz angeschlossen“ seien. All diese Maßnahmen gingen „weit über eine Baustelleneinrichtung hinaus“, meint Schuszter, weshalb die im burgenländischen Baugesetz § 1, Absatz 2 (9) verankerte Ausnahme hier nicht greife.
Weil das Containerdorf zur Unterbringung der Arbeiter außerdem fast bis an die Grundstücksgrenze reiche, würden Bierflaschen, rostige Eisendrähte und Müll auf dem Grundstück Kerns landen. Seinem Mandanten sei ob all dieser Umstände „eine Nutzung des eigenen Grundstücks (...) unmöglich bzw. schwer beeinträchtigt“, argumentiert Anwalt Schuszter und fordert deshalb die Entfernung der Baucontainer und stellt Schadenersatzansprüche in den Raum.
Dass sich Kern nur wehre, weil er Esterhazy vor Baubeginn sein Grundstück zum Kauf angeboten habe, aber beide Seiten nicht handelseins wurden, weist der Anrainer empört zurück: „Das stimmt überhaupt nicht“.
Bauherr und Baubehörde
Die Vital Immobilien GmbH denkt jedenfalls nicht daran, die Container mit allem Drum und Dran zu entfernen. Die beiden Geschäftsführer weisen die Vorwürfe zurück und pochen darauf, dass diese Baustelleneinrichtung sehr wohl durch die oben erwähnte Ausnahmeregelung im Baugesetz gedeckt sei. Zudem würden die Baufirmen „peinlich genau auf Sauberkeit achten“. Es bestünden demnach „kein gesetzwidriger Zustand“ und keine Ansprüche des Anrainers.
Das sieht auch der Magistrat als Baubehörde so. Auch an ihn hatten sich erst Kern und danach sein Anwalt gewandt. Dass die Behörde erst an dem Tag eine Reaktion ankündigte, als der KURIER nachfragte, sei Zufall, wurde versichert. „So etwas prüft man ja nicht in zwei Tagen“, meinte ein Sprecher. Die Behörde sei von Anfang an der Ansicht gewesen, diese Baustelleneinrichtung sei nicht bewilligungspflichtig.
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