Chronik/Wien

Anschlag in Wien: Gegen Mitverdächtigen lag bereits Terror-Anklage vor

Gegen einer der Männer, die als mögliche Mitwisser bzw. Mittäter am Terroranschlag in der Wiener Innenstadt in U-Haft genommen worden sind, ist zum Zeitpunkt des Blutbads eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) vorgelegen. Entsprechende Informationen der APA bestätigte Montagmittag die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn.

Gegen den Verdächtigen - er ist 18 Jahre alt, seine Eltern stammen aus Bangladesh, vor seiner Festnahme soll er äußerlich aufgrund seiner Kleidung und Barttracht als strenggläubiger Moslem erkennbar gewesen sein - wurde demnach Anfang Oktober eine Terror-Anklage beim Landesgericht eingebracht. Darin wird ihm vorgeworfen, sich seit März 2018 für die radikalislamistische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) betätigt und den späteren Attentäter bei dessen Plänen unterstützt zu haben, nach Syrien zu reisen, wo sich dieser dem IS anschließen wollte.

Täter unterstützt

Diesbezüglich wird dem 18-Jährigen ein „psychischer Tatbeitrag“ angelastet. Er soll den um zwei Jahre älteren IS-Sympathisanten in Chats bestärkt haben, seine Syrien-Pläne in die Tat umzusetzen. Darüber hinaus wird dem 18-Jährigen die Weiterverbreitung von IS-Propagandamaterial und Nashids - Propaganda- und Kampflieder für den gewaltsamen Dschihad gegen die sogenannten Ungläubigen - angekreidet.

Die Absicht des Attentäters, in Syrien für den IS zu kämpfen, hatte sich im Herbst 2018 zerschlagen, weil er in der Türkei von den Behörden aufgegriffen, inhaftiert und nach Wien zurückgeschickt wurde. Am hiesigen Landesgericht wurde er im April 2019 wegen terroristischer Vereinigung gemeinsam mit einem 22-Jährigen Glaubensbruder verurteilt - jener hatte allerdings nicht versucht, an der Seite des Jüngeren nach Syrien zu gelangen. Vielmehr hatten die beiden noch davor geplant, sich als „Glaubenskrieger“ in Afghanistan zu betätigen, was ebenfalls scheiterte.

Die vorliegende Anklage gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Islamisten ist bereits rechtswirksam. Konkreten Verhandlungstermin gibt es noch keinen.

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