Wagner betont, dass dies kein hundertprozentiger Beweis ist, dass die Ansteckungen von diesem Fall ausgingen. „Aber es ist schon auffällig, zumal die britische Variante jetzt auch noch nicht so weit verbreitet ist. Und bisher haben wir es bei den alten Virusvarianten nicht gesehen, dass Leute mit einem Ct-Wert von 30 einen Cluster auslösen.“
Möglicher Grund: Die Viren der britischen Variante „binden wohl fester an den sogenannten ACE2-Rezeptor von Körperzellen“, sagt Wagner – diese „Antenne“ von Zellen ist die Eintrittspforte der Viren ins Zellinnere. Durch diese festere Bindung könnte eine geringere Virenmenge ausreichen, damit es zur Infektion kommt. Dadurch könnte vor allem der Zeitraum in der abklingenden Phase der Erkrankung, in dem man noch infektiös ist, etwas länger sein.
„Mit B.1.1.7. könnte man also noch zu einem Zeitpunkt infektiös sein, zu dem man es mit der bisherigen Variante nicht mehr wäre.“ Wenn sich das bewahrheiten würde, könnte der Anteil von falsch negativen Antigenests größer sein. Dies sollte jetzt überprüft werden: „Man darf sich nicht auf bisherige Daten verlassen.“ Wagner betont, dass dies nicht gegen die Antigentests spricht: „Sie sind ein sinnvoller Beitrag zur Pandemiebekämpfung, weil man damit immer noch viele Superspreader finden wird. Aber man sollte bei einem negativen Testergebnis noch vorsichtiger sein als bisher, „weil wir noch nicht genau wissen, wie sich die neuen Varianten auf das Testergebnis auswirken.“
Die Antigen-Tests (Schnelltests, Anm.) wurden ursprünglich für symptomatische Patientinnen und Patienten entwickelt, erklärte Mittwoch Susanne Spitzauer, Leitende Fachärztin der Laborgruppe Labors.at bei einer Pressekonferenz: „Antigen-Tests haben den Vorteil, dass sie sehr rasch abgewickelt werden können. Sie weisen aber eine geringere Sensitivität (gibt an, zu wie viel Prozent ein Test bei tatsächlich Kranken die Krankheit auch erkennt, Anm.) auf als zum Beispiel PCR-Tests. Bei Konzepten wie dem ‚Eintrittstesten‘ schlage ich den PCR-Test vor. Bei denen kann man davon ausgehen, dass sie etwa 48 Stunden gültig sind.“
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