Sollen sich Schwangere für einen Impftermin melden?

Impfung auch für Schwangere
Ein Land impft bereits in der Schwangerschaft. So ist die Regelung in Österreich.

Die gute Nachricht zuerst: Ein Großteil der Frauen, die sich mit SARS-CoV-2 in der Schwangerschaft infizieren, hat einen symptomlosen Verlauf oder milde Symptome. Und: Das Baby bleibt meist von einem schweren Krankheitsverlauf verschont. Proben aus Plazenta, Nabelschnur und Blut infizierter Mütter und von Säuglingen zeigen, dass das Virus nur selten von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen wird.

Laut einer Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) häufen sich jedoch die Daten, dass Schwangere, bei denen es zu einem schweren Verlauf kommt, ein höheres Risiko für Krankenhausaufenthalte und schwere Erkrankungen haben als Frauen gleichen Alters, die nicht schwanger sind. „Ein schwerer Erkrankungsverlauf mit Lungenentzündung, stationärer sowie intensivmedizinischer Betreuung war im Durchschnitt bei etwa 15 Prozent der erkrankten Schwangeren notwendig. Zum Vergleich: Nicht-schwangere Frauen mit COVID-19-Erkrankung zeigten lediglich in ca. 6 Prozent einen schweren Verlauf mit stationärer Betreuung“, sagt Univ.-Prof. Herbert Kiss, Gynäkologe an der MedUni Wien und Autor der Stellungnahme. Bei infizierten Schwangeren besteht zudem ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt.

Daten fehlen

Anders als bei anderen Risikogruppen ist es mit einer Impfung für Schwangere aber nicht so einfach. Keiner der Hersteller, der bisher einen Impfstoff auf den Markt gebracht hat, kann Daten zu Schwangeren vorweisen. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine definitive Aussage über die Sicherheit der Impfung während der Schwangerschaft getroffen werden. Es wurden in den klinischen Studien bewusst keine schwangeren Frauen eingeschlossen, jedoch waren unter den Teilnehmerinnen vereinzelt Frauen, die unwissentlich schwanger waren und hier gibt es derzeit keine bekannten negativen Auswirkungen“, erklärt Kiss. Sollte eine Impfung bei nicht bekannter Schwangerschaft verabreicht worden sein, sei das daher kein Grund für einen Abbruch. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass keine schädlichen Wirkungen für Mutter und Kind zu erwarten sind.

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