Auch eine Embryonenspende, wie im Fall der Ridgeways, ist nicht erlaubt. Ganz weit weg ist die erlaubte Methode davon jedoch nicht entfernt: „Man kann eine Eizellenspende in Anspruch nehmen und eine Samenspende, wenn der Mann keine Spermien produzieren kann. Man bekäme also beide Komponenten, und kann dann die Eizelle befruchten. Das wäre dann de facto auch eine Embryonenspende, man nennt es nur nicht so.“
Grundsätzlich gibt das FMG vor, dass nur so viele Embryonen wie für die Behandlung unbedingt nötig geschaffen werden dürfen. Diese Zahl sei nur leider nicht punktgenau zu bestimmen, sagt der Arzt. Darum käme es in den meisten Fällen zur Kreation mehrerer Embryonen, die nach der Behandlung dann übrigbleiben.
„Die überwiegende Mehrheit lässt in dem Fall die Embryonen einfrieren“, sagt Brunbauer, „manche aus finanziellen, andere aus ethischen Gründen“. Die Kryokonservierung befruchteter Eizellen hat aber einen entscheidenden Vorteil: Im Gegensatz zu einem selbst altere der Embryo nicht. „Die Fehlgeburten- und Behinderungsrate ist mit dem Datum der Eizellentnahme fixiert.“
Erfolg
Die Schwangerschaftsrate beim Einsetzen eingefrorener Embryonen ist sogar höher, als bei „frischen“. Der Grund: „Sind bei der Frau durch die Behandlung mehr als zehn Eizellen herangereift, entsteht im Körper dadurch sehr viel Östrogen. Das kann aber negativen Einfluss auf das Einnistungsmilieu haben und für die Gebärmutterschleimhaut toxisch sein.“ Lasse man zwischen der Entnahme der Eizellen und dem Einsetzen des Embryos einen Monat vergehen, könne sich dieser in einem hormonell weniger belasteten Umfeld einnisten.
„Außerdem machen die Embryonen, die eingefroren werden und wieder gut auftauen, einen Selektionsschritt mehr durch. Nur die harten überleben das“, erzählt der Experte. Etwa fünf Prozent der befruchteten Eizellen würde man beim Auftauen verlieren.
Die Entnahme und Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen, sowie Embryonen ist in Österreich nur nach medizinischer Indikation und nur für Paare möglich. „Zu mir kommen Frauen mit Endometriose, mit Autoimmun- oder Krebserkrankungen. Männer kommen vor allem in die Klinik, wenn ihnen Hodenkrebs diagnostiziert wurde.“
Alleinstehenden Frauen mit Kinderwunsch bleibt in Österreich jedoch die Möglichkeit auf künstliche Befruchtung. verwehrt. Auch das sogenannte „Social Egg Freezing“, das Einfrieren der eigenen Eizellen ohne medizinische Indikation – in vielen Ländern schon gang und gäbe – ist Frauen hierzulande nicht erlaubt.
Eine Tatsache, die Brunbauer sehr kritisch sieht: „Man darf anderen Eizellen spenden, man darf sie aber nicht für sich selbst konservieren. Das ist doch paradox. Ich verstehe nicht, warum der Gesetzgeber Frauen das verbieten will. Man darf ja auch – etwa vor einer Operation – seine Blutzellen einfrieren.“
Frauen, die sich den Kinderwunsch alleine erfüllen wollen, und jene, die mit der Konservierung ihrer Eizellen den Druck aus der Familienplanung nehmen wollen, bleibt derzeit also nur der Weg ins Ausland.
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