Zuverdienst? Mehr als 300.000 „Mini-Jobber“ in Österreich

Die meisten "Mini-Jobber" gibt es im Handel und in der Gastronomie
Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt nach Einbruch 2020 wieder an. Die wenigsten davon sind arbeitslos

Die Pensionistin, die in einem Gasthaus aushilft; die Künstlerin, die nur für ein paar Stunden ein fixes Engagement hat oder der Student, der neben der Uni noch bei einer Firma programmiert: Die geringfügige Beschäftigung, also ein Job für maximal 475,86 Euro im Monat, hat in Österreich viele Gesichter. Ende Juli zählte die Statistik des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger 332.000 „Mini-Jobber“, um 6.000 mehr als vor einem Jahr. Die Corona-Pandemie sorgte im Vorjahr erstmals für einen Knick in der seit Jahren dynamischen Entwicklung (siehe Grafik).

Zuverdienst? Mehr als 300.000 „Mini-Jobber“ in Österreich

Seit 1996 hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt, seit zehn Jahren liegt sie – im Jahresschnitt gerechnet – über 300.000. Jeder dritte „Geringfügige“ arbeitet im Handel oder im Tourismus, was auch den höheren Anteil der Frauen erklärt. Allein in der Gastronomie waren Ende Juli 40.000 Arbeitskräfte geringfügig beschäftigt. Den größten Zuwachs gab es zuletzt pandemiebedingt bei den Gesundheitsberufen.

Jung und Alt

Wie viele Personen zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe nebenbei geringfügig dazuverdienen, lässt sich aus der Statistik nicht ablesen. Ihre Anzahl hat laut Arbeiterkammer (AK) aber in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Zuletzt waren es etwa 11 Prozent, also rund 35.000 Menschen. Von der Mindestsicherung wird das Einkommen übrigens abgezogen.

Die altersmäßig stärkste Gruppe der Mini-Jobber sind die Unter-25-Jährigen sowie die über 60-Jährigen mit jeweils rund 70.000. Pensionisten können bis zur Geringfügigkeitsgrenze ebenso abzugsfrei dazuverdienen wie Arbeitslose. Alle geringfügig Beschäftigten müssen unfallversichert werden, sind aber nicht automatisch kranken- und pensionsversichert. Sie können sich jedoch um 67 Euro monatlich selbst versichern. Wer zwei oder mehr geringfügige Jobs hat, muss mit Nachzahlungen bei der Sozialversicherung rechnen. anita staudacher

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