Wo Nachbarschaftshilfe aufhört und Schwarzarbeit anfängt

Wo Nachbarschaftshilfe aufhört und Schwarzarbeit anfängt
Wilfried Lehner, Chef der Finanzpolizei, erklärt, warum eine Abgrenzung oft schwierig ist. Grundsätzlich gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto eher ist es ein Freundschaftsdienst

Der Begriff Nachbarschaftshilfe scheint ein dehnbarer zu sein. Wo fängt sie an, wo hört sie auf? Ab wann handelt es sich um Schwarzarbeit oder Pfusch? „Diese Abgrenzung ist absolut nicht einfach, das stellt auch uns vor Probleme, weil wir den Sachverhalt sehr genau ermitteln müssen“, sagt Wilfried Lehner, Chef der Finanzpolizei. Ein Beispiel: Ein Österreicher baut ein Einfamilienhaus, und sein Bruder, ein Maler, übernimmt die Malerarbeiten kostenlos.

„Je näher die Verwandtschaft ist, desto eher ist von Hilfe auszugehen“, sagt Lehner. Das setzt aber voraus, dass die Arbeiten tatsächlich unentgeltlich erfolgen. „Wenn ich ganz normal zahle, dann ist es Schwarzarbeit und eine unbefugte Gewerbeausübung“, sagt Lehner. Dem privaten Häuslbauer droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro, wenn er wissen hätte müssen, dass er einen Pfuscher beschäftigt. „Je kurzfristiger die Unterstützungsleistung erfolgt, desto eher wird keine Beschäftigung anzunehmen sein“, sagt Lehner.

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