Mahrer: "Gibt keine Causa Luxuspensionen in der Wirtschaftskammer"

Mahrer: "Gibt keine Causa Luxuspensionen in der Wirtschaftskammer"
Sonderpensionsregelung für Generalsekretär Karlheinz Kopf weiter in der Kritik. WKO-Präsident weist nach Anzeige erneut alle Vorwürfe zurück.

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer wies am Dienstag Vorwürfe zu angeblich ungerechtfertigten Sonderpensionszahlungen an Generalsekretär Karlheinz Kopf erneut zurück. "Es gibt keine Causa Luxuspensionen in der Wirtschaftskammer", so Mahrer in Richtung seiner Kritiker.

Wie die Krone am Wochenende als erste berichtete, erstattete eine Wiener Anwaltskanzlei Anzeige gegen Mahrer und weitere Spitzenfunktionäre der WKO wegen früherer Pensionskassenzahlungen für Kopf, die es in der Kammer eigentlich seit 2012 nicht mehr geben dürfte. Es stelle sich also die Frage, ob Geld aus der von den Mitgliedern zwangsweise entrichteten Kammerumlage gesetzeswidrig verwendet wurde. Man sehe der Sache gelassen entgegen, so Mahrer am Dienstag.

Bei dem Vertrag von Kopf habe sich vor allem um ein technisches Problem in der Umsetzung gehandelt. Bei Kopfs Eintritt 2018 sei der Vertrag überdies juristisch geprüft und für korrekt befunden worden. 2021 habe man zusätzlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt und eine geänderte Rechtsmeinung bekommen. Daraufhin habe man die Vereinbarung aufgelöst und eine Rückabwicklung mit der Pensionskasse veranlasst.

Rückabwicklung

Wie berichtet, hat die Pensionskasse im Dezember 2021 insgesamt 252.211,52 Euro an die WKÖ rücküberwiesen. Auf die Frage, wie viel Kopf an Zusatzpension erhalten hätte, antwortete Mahrer: "Vermutlich über 1.000 Euro. Aber er hat keine bekommen, weil die Zahlungen rückabgewickelt wurden". Dass die Klärung durch den Verfassungsdienst erst drei Jahre später erfolge, begründet der WKO-Präsident mit der komplexen Materie. "Es gibt nicht immer die eindeutig richtige Antwort". Das Haus habe sich immer an die letztgültige juristische Fachauskunft - auch an die externe - gehalten und hat das dementsprechend umgesetzt", betonte Mahrer. 

Sondervertrag

Da Kopf als Generalsekretär der WKO als leitender Angestellter gilt, habe er jedoch einen Sondervertrag, der nicht dem Arbeitsverfassungsgesetz oder der Dienstordnungsbestimmung der WKO unterliege. Das mache eine Zusatzvereinbarung zu Pensionen möglich. Es sei nicht außergewöhnlich, dass leitende Angestellte Sonderverträge hätten.

Weiters wies Mahrer Vorwürfe zurück, wonach Beschäftigte der WKO entgegen einem 2012 umgesetzten Beschluss nach wie vor Zusatzpensionen bekommen würden. Das sei " schlichtweg unwahr", so Mahrer. Es gebe Mitarbeiter, die vor 2012 in einem anderen Teil der WKO tätig gewesen seien und diese Ansprüche sozusagen in die WKÖ mitgebracht hätten. Deren Anspruch sei völlig gerechtfertigt und "juristisch korrekt".

Aufklärung gefordert

Christoph Matznetter, SWV-Präsident und Vizepräsident der WKO, fordert eine lückenlose Aufklärung in der Causa.  „Präsident Harald Mahrer ist am Zug, alles offen zu legen, um mit dem öffentlich verbreiteten Bild angeblicher Korruption in der Wirtschaftskammer aufzuräumen“, so Matznetter. Konkret soll die Obfrau des Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer beim nächsten erweiterten Präsidium in Anwesenheit aller vertretenen Fraktionen berichtet, was bei der Kontrolle über das Jahr 2019 im Jahr 2020 beanstandet wurde und was getan wurde, um in der Zwischenzeit seither allfällige Mängel zu beseitigen. Zu unterscheiden sei laut Matznetter, was rechtlich zulässig und was politisch nicht gerechtfertigt ist. 

Seitens der Neos forderte Wirtschaftssprecher Gerald Loacker "volle Aufklärung". "Die Kammermitglieder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür ihre Zwangsbeiträge verwendet werden. Mahrer und Kopf müssen daher unverzüglich alle Verträge offen legen und die Causa rasch und lückenlos aufklären", verlangte Loacker in einer Aussendung.

 

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