Wirecard: Bilanzen bereits seit 2014 frisiert?
Ein renommierter Winzer aus Ostösterreich hat rund 219.000 Euro mit Wirecard-Aktien verloren, ein bekannter Bäcker 108.000 Euro und ein namhafter Journalist aus Wien rund 24.000 Euro.
Über die Verstrickungen der Causa in Österreich werden die Opfer hierzulande möglicherweise nie alles erfahren. Denn das Ermittlungsverfahren "gegen den Beschuldigten und Ex–Wirecard-Vorstand Jan Marsalek kann derzeit nicht fortgesetzt werden, weil er flüchtig (...) ist. Bis zur künftigen Entdeckung oder Auffindung des Beschuldigten wird das Verfahren abgebrochen", teilt die Wirtschaft-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor kurzem den geschädigten Wirecard-Opfern mit.
Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und Marsalek stehen unter dem Verdacht, bei den Malversationen von Wirecard eine wichtige Rolle eingenommen zu haben. Auch gegen Braun, der jegliche Beteiligung abstreitet, wurde das Verfahren vorerst eingestellt. Die WKStA verweist darauf, dass das Hauptverfahren in Deutschland geführt wird.
Laut Justizakten, die dem KURIER vorliegen, könnten die Betrügereien früher begonnen haben als bisher bekannt, nämlich im Jahr 2014. Schon damals sollen die Beschuldigten mit weiteren Mittätern "die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch Aufnahme von vorgetäuschten Einnahmen aus Zahlungsabwicklungen aufgebläht haben, um so das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver darzustellen".
Ging die WKStA anfangs anscheinend nicht davon aus, dass beim mutmaßlichen Wirecard-Betrug eine Bereicherung durch die Wirecard-Vorstände vorliegt, hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien sogar eine Weisung erteilt: "Aufgrund der bestehenden Verdachtslage ist davon auszugehen, dass die Aktien der Wirecard AG mit Blick auf die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft seit geraumer Zeit massiv überbewertet und (...) nahezu wertlos waren".
In einer Sky-Dokumentation über die Hintergründe des Falles führen die Spuren sogar bis in das Jahr 2010 zurück. Damals wurde ein illegales Zahlsystem für Pokerseiten wie FullTilt oder PokerStars von Wirecard installiert. Am sogenannten Schwarzen Freitag wurden diese Seiten vom FBI gesperrt und das Unternehmen dürfte seine Geschäftsgrundlage verloren haben. Deshalb sollen Firmen gekauft worden sein, auf dem Papier zu weit überhöhten Preisen. So soll ein indischer Zahlungsdienstleister für Fahrkarten statt mit zehn Millionen Euro mit dreihundert Millionen Euro in den Bilanzen bewertet worden sein. Nach und nach wurden so Sicherheiten in Milliardenhöhe konstruiert.
Ziel war Russland
Der deutsche Untersuchungsausschuss zeigte in seinem am Dienstagabend veröffentlichten Endbericht, wie zahlreiche Behörden sowie die Prüfer versagt haben. Die Staatsanwaltschaft München hatte sogar entsprechende Hinweise – und ermittelte gegen die aufdeckenden Journalisten statt gegen Wirecard. Insgesamt entstand damit ein Schaden von etwa 20 Milliarden Euro, schätzen Mitglieder des Untersuchungsausschusses.
Sogar am Ende wurde anscheinend alles unternommen, damit Marsalek die Flucht gelingen kann. So wurden die Anwälte kontaktiert, um Marsalek und Braun zu Einvernahmen zu bewegen. Marsalek ließ sich entschuldigen, er sei gerade im Ausland, um das Geld aufzuspüren. Deshalb wurde erst drei Wochen später ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Zuvor gab es sogar noch Hausdurchsuchungen in Österreich bei Wirecard in Wien-Leopoldstadt. Spätestens dann hatte jeder mitbekommen, dass es Zeit zur Flucht sei. Zu dem Zeitpunkt war Marsalek längst über Bad Vöslau Richtung Russland geflohen.
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Sammelverfahren.
Der Zusammenbruch bzw. die Pleite des Skandalkonzerns Wirecard hat mindestens 20 Milliarden Euro Börsenkapital vernichtet. Da im Insolvenzverfahren eher wenig zu holen sein wird, setzen Anlegeranwälte wie Lukas Aigner, der mehr als 300 geschädigte Österreicher vertritt, auf ein deutsches Muster-Sammelverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer EY, der die Wirecard-Bilanzen abgesegnet hatte. In dem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), können Anleger ihre Schadenersatzforderungen vereinfacht durchsetzen, "wenn falsche, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten" vorliegen.
Die Anleger hatten aber auf die Richtigkeit der Wirecard-Angaben und deren Bilanzen vertraut und hatten auf diesen Grundlagen Wirecard-Aktien erworben. Anwalt Aigner: "Das KapMuG-Verfahren bietet Geschädigten die Möglichkeit, sich mit überschaubaren Kosten ohne direktes Prozesskostenrisiko dem Verfahren anzuschließen und die Verjährung dieser Ansprüche zu unterbrechen."
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