Wer bei der Hypo jetzt draufzahlt

Wer bei der Hypo jetzt draufzahlt
Vor allem deutsche Lebensversicherungen, Banken und Fonds sind betroffen.

Nach dem Regierungsbeschluss zur Total-Rasur der Inhaber von nachrangigen Hypo-Anleihen stellt sich die Frage: Wer sind diese Anleger, wer also – außer den Steuerzahlern – wird den Hypo-Schaden mittragen müssen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Um welche Anleihen geht es eigentlich?

Das Gesetz sieht vor, dass die Forderungen von Inhabern nachrangiger Hypo-Anleihen, die bis zum 30. September 2019 fällig sind, untergehen. Sprich: Die Inhaber bekommen ihr Kapital nicht mehr zurück. Insgesamt 900 Millionen € solcher Anleihen mit Kärntner Landeshaftung hat die Hypo-Alpe-Adria-Bank begeben. Nachrangig bedeutet, dass die Anleihen im Konkursfall als letztes bedient werden, ihr Risiko ist also höher. Dafür haben die Anleger etwas höhere Zinsen erhalten (zwischen 3,5 und 5 Prozent; ein Papier hat sogar 7 Prozent Zinsen). Nicht vom Schuldenschnitt betroffen sind nachrangige Hypo-Anleihen, für die die Republik Österreich haftet. Denn diese Anleihen haben eine Laufzeit bis 2022 und sind vom Gesetz daher nicht erfasst.

Wer hat diese Anleihen gekauft?

350 Millionen Euro haben Lebensversicherungen gezeichnet, zu 90 Prozent aus Deutschland. Die heimische UNIQA hat 35 Millionen, die Vienna Insurance 50 Millionen Euro dieser Hypo-Bonds erworben. Damit trifft der Schuldenschnitt vor allem Kunden der Lebensversicherungen, die als Folge geringfügig weniger Gewinnausschüttung erhalten. Rund 550 Millionen Euro der betroffenen Hypo-Anleihen wurden von Banken, ebenfalls vor allem deutschen Instituten, gekauft. Sie haben die Anleihen entweder in eigene oder in Kundendepots und Investmentfonds gelegt.

Wie erfolgt der Schuldenschnitt?

Das Gesetz, das voraussichtlich am 13. Juli vom Parlament beschlossen werden soll, sieht vor, dass sich die Forderungen der nachrangigen Hypo-Anleiheinhaber mit Gesetzesbeschluss in Luft auflösen. Damit fällt auch die Ausfallbürgschaft des Landes Kärnten weg. Die Anleihe-Inhaber sitzen also mit Inkrafttreten des Gesetzes auf wertlosen Papieren.

Hat dieser Schuldenschnitt Auswirkungen auf Anleihen anderer Banken?

Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat bereits eine Herabstufung der Bonität von sieben österreichischen Banken angedroht, da mit dem Gesetz die Unterstützung der Banken durch die Republik im Krisenfall unsicherer geworden ist. Kommt die Abstufung, verteuert das die Finanzierung der Banken. Allerdings sind die Zinsen derzeit so niedrig, dass eine geringe Verteuerung kaum ins Gewicht fallen würde.

Sind auch für Bundesanleihen Verteuerungen zu erwarten?

Wer bei der Hypo jetzt draufzahlt
Auf das Rating der Republik hat der Schuldenschnitt für Hypo-Gläubiger keine Auswirkung, hat die Ratingagentur selbst betont. Martha Oberndorfer (Bild), Chefin der Bundesfinanzierungsagentur (Öbfa) unterstreicht zudem, dass die Eckpfeiler des Schuldenschnitts seit März bekannt seien. Die Zinsen, die für österreichische Bundesanleihen zu zahlen seien, hätten sich seither sogar verringert, der Zinsabstand zu Deutschland sei gefallen. Finanzminister Michael Spindelegger betont zudem, dass die Republik weiter zu ihren Verpflichtungen gegenüber den Bundesländern stehe.

Was bedeutet die Hypo-Gläubiger-Rasur für die Finanzierung der Bundesländer?

Auch hier wird mit keinen negativen Auswirkungen gerechnet. Das Finanzministerium erwartet sogar, dass die von S&P angedrohte Herabstufung von vier Ländern nicht eintritt. Denn der Grund für das mögliche Downgrading, die geplante gesetzliche Verpflichtung Kärntens für die Hypo mitzuzahlen, sei nun nicht im Gesetz. Außerdem können sich die Länder über die Bundesfinanzierungsagentur Geld holen und müssen nicht selbst auf den Kapitalmarkt gehen.

Trifft der Schuldenschnitt überhaupt Spekulanten?

Wahrscheinlich kaum. Denn die nachrangigen Anleihen liegen großteils fest in den Depots der Versicherungen, der Banken und Investmentfonds. Gehandelt wurden diese Anleihen so gut wie nie, daher gibt es auch keine Kurse. Spekulanten hätten diese Bonds daher nur direkt von den Inhabern kaufen können. Ob das in Einzelfällen geschehen ist, ist bisher nicht bekannt.

Ist mit negativen Folgen für Österreichs Kapitalmarkt zu rechnen?

Die Aufregung über den Schuldenschnitt bei den Hypo-Anleihen wird kurzfristig nicht spurlos am österreichischen Kapitalmarkt vorübergehen, sondern sich negativ auf die Stimmung auswirken, meint Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für Anleger (IVA). Mittelfristig werde sich die Aufregung aber auf die überschaubare Zahl der betroffenen Investoren reduzieren, die diese nachrangigen Anleihen gezeichnet haben. Rasinger ist auch überzeugt, dass die Republik Österreich derart solide aufgestellt ist, dass kein dauerhafter Schaden entstehen wird.

Ist Österreichs guter Ruf auf den Finanzmärkten gefährdet?

Eine Reputationsgefahr für die Republik sieht Anlegervertreter Rasinger nur dann, wenn vom Ausland aus massiver Druck auf Österreich ausgeübt wird. Dass Privatanleger künftig Investments in Anleihen meiden werden, glaube er nicht. Für "extrem schädlich" hält Hendrik Leber, Gründer und Chef der Frankfurter Vermögensverwaltung ACATIS, den Anleihenschnitt: "Das ist für Österreich ein Imageschaden ohne Ende. Es dauert sehr, sehr lange, Glaubwürdigkeit aufzubauen – sie ist aber innerhalb von Minuten verspielt, wenn ich Zusagen nicht einhalte."

Besteht die Gefahr, dass Hedgefonds nun diese Hypo-Anleihen kaufen und klagen?

Theoretisch ja. Sie könnten den Anleiheinhabern einen kleinen Teil des Kapitals zahlen und dann auf volle Rückzahlung durch die Republik klagen. Dazu müssten sie aber schnell sein, denn die Anleihen sollen mit Gesetzesbeschluss im Juli verfallen. Besonders in den USA gibt es aggressive Fonds, die auf solche Rechtsfälle spezialisiert sind. "Ich könnte mir gut vorstellen, dass amerikanische Hedgefonds diese Anleihen aufkaufen und sich umsehen, welche österreichischen Wirtschaftsgüter sie im Ausland konfiszieren könnten", sagt Leber zum KURIER. In der Vergangenheit ist so etwas schon mehrfach geschehen, wenn sich Staaten weigerten, ihre Schulden zurückzuzahlen. Im Fall Argentiniens ließ der Hedgefonds Elliott Capital Management ein Marineschiff beschlagnahmen. Ein deutscher Insolvenzverwalter pfändete ein Flugzeug der thailändischen Royal Air.

PRO Das Gesetz, mit dem die Inhaber nachrangiger Hypo-Alpe-Adria-Anleihen zur Kasse gebeten werden, wird halten, sind Experten des Finanzministeriums überzeugt. Es stütze sich nämlich auf EU-Recht, das über dem österreichischen Verfassungsrecht stehe. Im Detail geht es um die EU-Sanierungs- und Liquidierungsrichtlinie von 2001, die es zulässt, Forderungen für Sanierungszwecke zu kürzen. Dies wird von den Experten als Enteignungsermächtigung gesehen. Zudem lehnt sich das Gesetz an die künftige „bail-in“-Richtlinie der EU an, die Bank-Gläubiger im Krisenfall mitzahlen lässt. Betroffen vom Gesetz sind nur nachrangige Anleihen mit Garantie des Landes Kärnten, die bis Mitte 2019 fällig sind. Die Anleihen verfallen, damit erlischt die Garantie Kärntens. Die vom Bund besicherten Hypo-Anleihen laufen bis 2022, sie werden daher nicht „rasiert“.

KONTRA Das Hypo-Gesetz könnte eine Klagewelle auslösen. „Es wird den privaten und institutionellen Investoren nichts anderes übrig bleiben, als gegen das Gesetz Zivilklagen einzubringen“, sagt der Wiener Anwalt Michael Brand, der auch gegen den Staat Griechenland für geschädigte Anleiheinhaber prozessiert. „Ich werde meinen Klienten deshalb zu den Klagen raten, weil durch dieses Hypo-Gesetz eine Enteignung stattfindet, die meiner Ansicht nach verfassungswidrig ist und EU-Recht verletzt.“ Nachsatz: „Das ist der Versuch der gesetzlichen Legitimierung eines Vertragsbruches. Ich halte dieses Vorgehen für äußerst bedenklich.“ Laut Brand werden sich die Klagen einerseits gegen die Hypo-Alpe-Adria-Bank richten, die die Anleihen ausgegeben hat, und andererseits gegen das Land Kärnten, das für diese Anleihen haftet.

Finanzminister Michael Spindelegger hat mit der Rasur der nachrangigen Hypo-Gläubiger die Schleusen geöffnet. In einem politischen Tauschhandel mit der SPÖ, die hier auch nicht aus der Verantwortung genommen werden darf. Seit Wochen hatten Experten vor den Konsequenzen dieses Schritts gewarnt. Ihre Einwände wurden leichtfertig ignoriert.

Zugegeben, natürlich ist es politisch verlockend und moralisch legitim, die Aufarbeitung des Milliarden-Desasters nicht allein den Steuerzahlern aufzubürden. Dem stehen allerdings rechtsverbindliche Zusagen an die Investoren gegenüber. Stimmt schon, der Trend in der EU geht in die Richtung, die Kosten für strauchelnde Banken nicht allein den Steuerzahlern umzuhängen. Irland und die Niederlande haben das bereits vorgemacht – nur mit dem kleinen Unterschied, dass alle diese Papiere keine Landeshaftungen hatten.

Die erste Rating-Agentur hat wie erwartet reagiert und nach allen systemrelevanten heimischen Banken auch vier Bundesländer auf negativen Kreditausblick gesetzt. Dort schlummern die wirklich großen Risiken. Die Schulden der Länder samt ihren Haftungen summieren sich auf rund 83 Milliarden Euro. Die Länder, deren Haftungen bis heute nicht koordiniert sind, haben jede Menge Anleihen am Kapitalmarkt draußen. Zwar stehen alle anderen Bundesländer wesentlich besser da als Kärnten, in Finanzkreisen wird trotzdem über "Vertrauensverlust" und "Ansteckungsgefahr" diskutiert. Für einen Rechtsstaat wie Österreich sind solche Debatten bisher noch nie da gewesen. Das Risiko, dass sich Refinanzierungen verteuern, ist sehr realistisch. Und wer darf dafür bezahlen? Erraten, die Steuerzahler.

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