Regierung tritt auf die Strompreisbremse
Die Inflation erreichte im Oktober den höchsten Wert seit dreizehn Jahren: 3,8 Prozent plus, und das wird zum Großteil auf die hohen Energiekosten zurückgeführt. Denn insgesamt lagen die Energiepreise für österreichische Haushalte im Oktober um 22,8 Prozent über dem Vorjahresniveau (siehe Grafik).
Auch wenn die Gründe dafür nicht so einfach zu benennen sind, fix ist, dass der rapide Kostenanstieg viele Familien aber auch Betriebe, vor große Probleme stellt. Die Bundesregierung will nun gegensteuern und drückt auf die Stromkostenbremse. Worum geht es genau?
Wie viel mehr wird die Stromrechnung für eine Familie ausmachen?
Versorger müssen ihre Kunden vorab schriftlich informieren, wenn sie Preise anheben (siehe unten). Mehrere große Versorger in der Ost-Region haben das letzte Woche angekündigt. Auf die betroffenen Konsumenten kommen bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden monatliche Mehrkosten von etwa 13 Euro zu.
Die Regierung tritt auf die Strompreisbremse – was soll das heißen?
Die Regierung hat zahlreiche Möglichkeiten, die Energiekosten sinken zu lassen, nicht zuletzt durch den Verzicht auf Steuern und Abgaben. Im Jahr 2022 soll der Ökostrom-Förderbeitrag entfallen.
Was ist der Ökostrom-Förderbeitrag und wie hoch ist er?
Die Ökostromförderkosten setzen sich aus Ökostromförderbeitrag und Ökostrompauschale zusammen. Die Ökostrompauschale wurde für die Jahre 2021 bis 2023 festgesetzt mit einem jährlichen Fixbetrag von 35,97 Euro für Haushaltskunden. Der Ökostromförderbeitrag hängt vom Verbrauch ab, für einen durchschnittlichen Haushalt liegt er derzeit bei ungefähr 56 Euro pro Jahr. Ein durchschnittlicher Gewerbebetrieb soll sich dadurch laut dem Klimaministerium 2022 rund 67.000 Euro sparen.
Wird der CO2-Preis nicht die Kosten erhöhen?
Ja, ab Juli 2022 soll erstmals die allgemeine CO2-Bepreisung greifen. Jede emittierte Tonne CO2 kostet zusätzlich 30 Euro. Somit werden die Kosten für einen Liter Benzin im kommenden Jahr jedenfalls um 6,8 Cent (exklusive MwSt.) steigen, für Diesel und Heizöl steigt der Preis etwa um 9,6 Cent je Liter. Im Gegenzug gibt es zur Entlastung den Klimabonus in Höhe von 100 bis 200 Euro pro Person.
Aber: Im nationalen Emissionshandelsgesetz ist ein Preisstabilitätsmechanismus vorgesehen: Steigen die fossilen Energiepreise für private Haushalte im laufenden Jahr um mehr als 12,5 Prozent, so halbiert sich die Erhöhung des CO2-Preises im Folgejahr. Das ist für 2022 nicht vorgesehen, weil in diesem Jahr der CO2-Preis erstmals eingeführt wird. Von 2022 auf 2023 erhöht er sich von 30 auf 35 Euro, sollte der Preisstabilitätsmechanismus dann aktiviert werden, steigt der Preis also nur auf 32,5 Euro.
Andererseits: Sinken die fossilen Energiepreise, wird die Erhöhung des CO2-Preises im Folgejahr um 50 Prozent gesteigert. Damit wurde nach Auskunft des Klima- und Energieministeriums ein Mechanismus geschaffen, der Schwankungen der Energiepreise insbesondere für Privathaushalte abfedern soll.
Wenn der Ökostromförderbeitrag entfällt, fehlt das Geld dann nicht beim Ökostrom-Ausbau?
Nein. Die Befreiung wird möglich, da 2021 ein Überschuss an Förderbeiträgen entstand. Aufgrund der hohen Energiepreise am Strommarkt waren geringere Mittel zum Ausgleich des Marktpreises notwendig. Diese Überschüsse werden nun im kommenden Jahr zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien verwendet.
In nächster Zeit werden de facto alle heimischen Energie-Anbieter ihre Kundentarife nach oben korrigieren. Auch jene Versorger, die Garantiepreise vereinbart haben. Erhöht ein Energie-Anbieter während laufender Verträge die Preise, müssen die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Die Erhöhungen müssen den Kunden schriftlich oder auf Wunsch elektronisch mitgeteilt werden. Der Kunde kann Widerspruch einlegen, erklärt dazu Peter Kolba, Chef des Verbraucherschutzvereins VSV. Anzunehmen, dass die Energieunternehmen daraufhin die Verträge kündigen. Das sei aber nur mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Preisunterschiede
Kolba rät nach wie vor, die Tarife zu vergleichen, etwa auf der Homepage der E-Control. „Es gibt immer noch gravierende Unterschiede.“
Etliche kleinere Anbieter wie Maxenergy, die selbst in die Kostenfalle gekommen sind, haben ihre Kunden mit Preisgarantie wie berichtet einfach hinausgeworfen. Der VKI hat bereits Klagen angekündigt. Die Kunden, die neue, teurere Verträge abschließen müssen, können die Differenz einklagen. Der VKI hat wieder eine Energiekosten-Aktion gestartet und will Konsumenten ins Boot holen, um als Gruppe bessere Konditionen auszuhandeln. Der Vorjahressieger dieser Gemeinschaftsaktion war ausgerechnet Maxenergy.
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