Netzentgelte: Wie viele Stromkunden den Sommer-Rabatt nutzen
Wer den Geschirrspüler auf Zeiten mit günstigerem Strombezug programmiert, kann Geld sparen.
Seit dem 1. April 2026 können Stromkunden Geld sparen, wenn sie Geräte vermehrt zwischen 10 und 16 Uhr einschalten. In dem Zeitraum gilt der „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“, das bedeutet, man zahlt für den Strom um 20 Prozent weniger Netzentgelte. Der Stromnetzregulator E-Control hat die Maßnahme eingeführt, um große Mengen an Solarstrom, die von April bis Ende September zur Mittagszeit üblicherweise vorhanden sind, bestmöglich zu nutzen. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu sparen offenbar gut angenommen. „Der SNAP ist eine Erfolgsgeschichte“, sagt E-Control-Vorstand Alfons Haber.
1,78 Mio. Zählpunkte sind dabei
35 Verteilnetzbetreiber wurden vom Regulator befragt, wie viele ihrer Kunden der Ablesung von Viertelstundenwerten durch ihren digitalen Stromzähler (Smart Meter) zugestimmt haben. Das ist Voraussetzung, um den SNAP zu erhalten. Bei 1,78 Millionen Zählpunkten (von insgesamt rund 6 Millionen im Land) ist dies der Fall. Die Zahl ist seit April signifikant angestiegen. Alleine im April haben 500.000 Kunden auf die Messung im 15-Minuten-Intervall umgestellt. 33 Prozent der Kunden auf Netzebene 7 – großteils Privatkunden – nutzen damit derzeit den SNAP.
Was bringt ihnen das? „Wenn ich mein Verbrauchsverhalten nicht ändere, erspare ich mir 7 bis 10 Euro pro Jahr. Wenn ich meinen Verbrauch gezielt in diese Zeit verlagere, können es zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr sein – und das ohne Komfortverlust“, meint Haber. Seitens der Netzbetreiber habe es teilweise sehr gute und leicht verständliche Informationskampagnen zum SNAP gegeben. Haber nennt hier etwa KNG-Kärnten Netz und TINETZ als positive Beispiele.
Daten helfen Netzbetreibern und Stromlieferanten
Mit dem SNAP sei Österreich ein europäischer Vorreiter, ist der E-Control-Vorstand überzeugt. Das Land sei bei der Digitalisierung seiner Stromzähler sehr weit. „Kunden sollen einen Vorteil vom hohen Smart-Meter-Ausrollungsgrad haben“, sagt Haber. In anderen Ländern, etwa in Slowenien, wurde Ähnliches versucht, gelang aber nicht so niederschwellig wie hierzulande.
E-Control-Vorstand Alfons Haber ist über den SNAP-Erfolg begeistert.
Die Datenübermittlung alle 15 Minuten hat aber auch einen Vorteil für Netzbetreiber. „Sie wissen dadurch viel besser darüber Bescheid, was im eigenen Netz passiert“, sagt Haber. Ein guter Nebeneffekt des SNAP sei also, dass dadurch auch die Netzsteuerung einfacher und günstiger wird.
Bei der Datennutzung gebe es allerdings noch Verbesserungspotenzial. Nur 23 Prozent der Netzbetreiber leiten die Viertelstundenwerte auch an Stromlieferanten weiter. Würden diese mehr Informationen über das tatsächliche Verbrauchsverhalten bekommen, könnten sie die Stromproduktion effizienter daran anpassen.
Den Sommer-Nieder-Arbeitspreis zu nutzen, ist kein schwieriges Unterfangen. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass man einen Smart Meter besitzt – was auf 97 Prozent aller Zählpunkte im Land zutrifft – und einer automatischen Ablesung im Viertelstundenintervall zustimmt. Als Stromkunde muss man Letzterem explizit zustimmen. Das kann man einfach im Internet erledigen, auf dem Smart-Meter-Webportal seines Netzbetreibers oder über dessen Kunden-Hotline.
Das Einzige, was man dann noch tun muss, ist, Geräte, die viel Strom verbrauchen, wenn möglich zwischen 10 und 16 Uhr zu aktivieren. Viele moderne Haushaltsgeräte haben eine integrierte Startzeitvorwahl. Geschirrspüler sind ein gutes Beispiel. Sie können meist problemlos in Abwesenheit ihrer Besitzer laufen. Bei Waschmaschinen ist eher notwendig, persönlich anwesend zu sein, wenn der Waschzyklus beendet ist. Zeitlich hat man aber ein bisschen Spielraum. Am meisten Strom wird während der Aufheizphase zu Beginn des Hauptwaschgangs verbraucht.
Besonders leicht sollte die zeitliche Steuerung Smart-Home-Anwendern fallen. Vernetzte Geräte können aus der Ferne mittels Smartphone-App gesteuert und programmiert werden.
Am meisten vom Netzentgeltrabatt profitieren Personen mit größeren Verbrauchern wie Wärmepumpen, Elektroboilern oder E-Auto-Ladestationen. Wird etwa Wasser gezielt zu Mittag erhitzt, ist das finanziell ein Vorteil.
Nach dem Sommer kommt der Winter
Am 30. September endet der SNAP wieder, laut Haber wird es den Sommer-Nieder-Arbeitspreis aber auch in den kommenden Jahren geben. In der kälteren Jahreszeit, von Oktober bis März, soll es künftig einen „Winter-Nieder-Arbeitspreis“ (kurz: WINAP) geben. Er bringt reduzierte Netzentgelte in der Zeit zwischen 22 und 4 Uhr früh. Hier sei üblicherweise ein Überschuss an Strom aus Wind- und Gaskraftwerken gegeben, der besser genutzt werden könnte.
Einstimmung auf Entgelte je nach Leistung
Dass Netztarife variieren können, ist eine Einstimmung auf weitere Veränderungen der Entgeltstruktur, die ab Jänner 2027 auf Stromkunden zukommen. Derzeit wird an der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) gebastelt. Diese bringt u.a. eine leistungsabhängige Entgeltkomponente. Von ihr profitiert, wer es etwa schafft, leistungsstarke Haushaltsgeräte möglichst nicht gleichzeitig laufen zu lassen. Der Leistungspreis wird für jeden Zählpunkt monatlich neu berechnet.
Wirtschaftlicher Betrieb von Speichern schon möglich
Bis zum heutigen 24. Juli konnte der SNE-G-V-Entwurf der E-Control begutachtet werden. Laut Alfons Haber seien die Rückmeldungen großteils positiv. Kritik gab es zuletzt von Batteriespeicherbetreibern, die damit gerechnet hatten, Netzentgelte künftig nicht mehr doppelt zu zahlen – sowohl beim Stromspeichern als auch beim Einspeisen ins Netz. Nur einmal zahlen soll nur, wer einen systemdienlichen Betrieb ermöglicht, was in der Praxis aufgrund strenger Kriterien kaum erreichbar scheint.
Haber erwidert, dass es intensive Gespräche mit der Branche gegeben habe. Die Kriterien für die volle Entgeltbefreiung für den Strombezug seien wohlüberlegt und notwendig. Für Speicherbetreiber leicht zu erreichen sei aber eine Reduktion der Entgelte auf 25 Prozent, wenn sie zu den täglichen Netzlast-Spitzenzeiten eine Reduktion des Strombezugs zulassen. Ein wirtschaftliches Arbeiten unter diesen Voraussetzungen sei problemlos möglich.
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