Betreiber entsetzt: Neue Netzentgelte-Regelung würde Batteriespeicher „extrem einbremsen“
Batteriespeicher sollen massiv ausgebaut werden, dafür braucht es aber geeignete Rahmenbedingungen.
Die E-Control hat diese Woche den Entwurf für die Gestaltung der Netzentgelte ab 2027 vorgelegt. Eine der wichtigsten Neuerungen: Große Batteriespeicher sollen von Netzentgelten ausgenommen werden. Sie werden durch den Ausbau von Solar- und Windkraft dringend benötigt. Ihre Verbreitung soll gefördert werden. Eigentlich sollten sich Betreiber von Batteriespeichern daher über die Ausnahme freuen, oder? Tun sie nicht, im Gegenteil. Sie sind alles andere als erfreut.
Nicht alle Speicher sind gleich
Der Teufel steckt im Detail. Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung heißt der Gesetzestext, um den es geht. Die E-Control sieht darin eine Entgeltbefreiung für systemdienliche Speicher vor. Darin sind alle Energiespeicher inkludiert, also auch Pumpspeicherkraftwerke. Der Entwurf sieht aber eine Unterscheidung nach Speicherdauer vor. Für Langfristspeicher (Speicherdauer über 168 Stunden) und Mittelfristspeicher (zwischen 24 und 168 Stunden) gelten andere Regeln wie für Kurzfristspeicher (unter 24 Stunden). Batteriespeicher fallen allesamt in die letztere Kategorie.
Wer sechs Kriterien erfüllt, ist systemdienlich
Ausnahmen von den Netzentgelten gibt es hier nur, wenn Speicher systemdienlich sind. Die Definition dafür umfasst sechs Kriterien, die allesamt erfüllt werden müssen. Laut Vertretern der gerade erst aufblühenden Batteriespeicherbranche ist das unmöglich. Ein Kriterium ist etwa, dass der Speicher an einen Netzknoten angeschlossen ist, der zu 20 Prozent der Stunden eines Jahres 80 Prozent der Transformatorleistung überschreitet.
„Es gibt keinen Transformator in Österreich, der diese Werte erreicht“, sagt Christoph Schmidt, Präsident des Bundesverbands Energiespeicher Österreich. Nicht einmal Umspannwerke bei großen Windparks in Österreichs Osten kämen auf solche Werte. Leistungsdaten zu einzelnen Transformatoren seien von Netzbetreibern noch nie bekanntgegeben worden, merkt ein anderer, anonym bleibender Branchenvertreter an. Ein Energieunternehmer schildert dem KURIER: „Systemdienlichkeit ist de facto nicht zu erreichen.“
Christoph Schmidt, Präsident des Bundesverbands Energiespeicher Österreich.
Doppeltes Bezahlen von Netzentgelten würde bleiben
Das bedeutet, dass Batteriespeicher in Zukunft wohl weiterhin sowohl für das Aufladen als auch für das Entladen und Einspeisen von Strom ins Netz Netzentgelte zahlen müssen. Die doppelte Belastung ist der Status quo, den die Regierung durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz eigentlich ändern wollte. Die Entscheidung, für welche Speicher Ausnahmen gelten sollten, habe die Regierung laut Schmidt aber an die E-Control ausgelagert. „Man hätte es im ElWG auch selbst entscheiden können.“
Batteriespeicherbetreiber haben eigentlich mit einer Entlastung gerechnet. Das ElWG habe die Grundlage dafür geliefert. Mit Fortführung der Doppelbelastung sei ein Ausbau von Batteriespeichern in dem Ausmaß, in dem es die gesamte Energiebranche für notwendig hält, unmöglich. Der Betrieb rechne sich einfach nicht, so Schmidt. „Pro Megawatt Leistung würde man im Jahr 120.000 Euro verdienen und 75.000 Euro Netzgebühren bezahlen. Da habe ich aber noch keine Batterien gekauft und niemanden bezahlt.“
Profitgierige Investoren sollen Kosten tragen
Branchenvertreter berichten, die Verordnung würde sie in dieser Form „extrem einbremsen“. Zurückgeführt wird das Vorgehen der E-Control einerseits auf eine Schonung von Pumpspeicherkraftwerken. Sie wären mit Netzentgelten nicht wirtschaftlich zu betreiben. Andererseits müssten hohe Netzausbaukosten gedeckt werden. „Man probiert, so viel davon wie möglich den neuen Speicherbetreibern umzuhängen“, lautet eine Vermutung. Dazu käme, Betreiber von Batteriespeichern als profitgierige Investoren in Goldgräberstimmung zu betrachten.
Wenn Batterien fehlen, wird es für alle teurer
Das Problem sei, dass man Netzkosten nicht senken könne, wenn der Speicherausbau misslinge. Nur mit viel mehr Speicherkapazität, vor allem im Osten Österreichs, wo man keine Pumpspeicherkraftwerke errichten könne, können zeitliche Unterschiede bei Produktion und Verbrauch von erneuerbaren Energien in Einklang gebracht werden. Schmidt: „Die Vorgabe lautet, der Markt soll Batteriespeicher bauen. Dann sollen Betreiber doch etwas daran verdienen und alle zahlen weniger.“
Noch ist nichts in Stein gemeißelt. Derzeit werden Stellungnahmen zur Systemnutzungsentgelte-Grundverordnung eingeholt und es wird dazu eine Fachtagung geben. Die Branche hofft auf Gespräche mit der E-Control und eine zufriedenstellende Einigung. Von politischer Seite sollte es Rückendeckung geben.
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