Netzentgelte ab 2027: Große Batteriespeicher sollen ausgenommen werden
Große Batteriespeicher sollen dem Stromnetz nutzen und deshalb von Netzentgelten befreit werden.
Die Regulierungsbehörde E-Control hat ihren Entwurf für die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorgelegt. Sie soll regeln, welche Stromnetzgebühren ab 1. Jänner 2027 gelten sollen.
Geplant ist, systemdienliche Speicher mit einer Gesamtleistung bis zu 5 Gigawatt von den Netzgebühren zu befreien. Damit ließe sich selbst in nachfragestarken Zeiten fast die Hälfte des Stromverbrauchs in Österreich decken. Die Netzgebührenbefreiung soll nur für Großspeicher (mind. 1 MW) gelten.
Nach SNAP kommt WiNAP
Für Haushalte relevant ist die Einführung eines Leistungspreises. Kunden, die viel Strom auf einmal verbrauchen, müssen dann mehr zahlen.
Nach der Einführung des „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ (SNAP) im April folgt als nächstes der „Winter-Nieder-Arbeitspreis“ (WiNAP). Wer von Oktober bis März zwischen 22.00 und 4.00 Uhr Strom verbraucht, erhält einen Rabatt auf die Netzgebühren.
Stellungnahmen bis 24. Juli gesammelt
Der am Montag veröffentlichte Entwurf zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung ist noch nicht endgültig. Bis 24. Juli sammelt die E-Control noch Stellungnahmen zu ihrem Begutachtungsentwurf und am 14. Juli veranstaltet die Behörde eine Fachtagung. Nach Erlass der Grundsatzverordnung legt die E-Control im Herbst in einer weiteren Verordnung dann die Höhe der Gebühren fest.
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