Spar, Rewe, Hofer und dm stoppen Verkauf von Hygiene-Austria-Masken

Verbraucherschützer halten rechtliche Konsequenzen aufgrund von irreführender Werbung für möglich.

Supermärkte nehmen Schummel-Masken aus dem Regal

Die Handelsketten Spar, Rewe, Hofer und dm stoppen den Verkauf von FFP2-Masken von Hygiene Austria. Kürzlich wurde bekannt, dass diese zumindest zum Teil nicht aus österreichischer, sondern chinesischer Produktion sind.

Bisher wurden Millionen an Masken verkauft. Die Ketten betonten aber, dass sie über genügend andere Masken für Kunden und Mitarbeiter verfügen. Die Herkunft der FFP2-Masken von Hygiene Austria wird nun überprüft.

"Da wir unseren Kunden nur Ware anbieten möchten, wo das auch drin ist, was drauf steht, nehmen wir die Hygiene Austria Masken aus dem Sortiment", hieß es von Spar auf APA-Anfrage. "Man kann derzeit nicht garantieren, dass die Masken aus Österreich sind und daher dieser Schritt."

Auch Rewe (Billa, Bipa, Merkur, Penny) reagierte auf die Ermittlungen gegen den österreichischen Maskenhersteller. Man nehme die Produkte "vorsorglich aus dem Verkauf, da ihre Herkunft (Produktionsort) unklar" sei, so ein Rewe-Sprecher.

Auch der Diskonter Hofer stoppt den Verkauf von Hygiene-Austria-Masken. "Zusätzlich werden die Masken aktuell einer neuerlichen internen Prüfung durch unser Qualitätsmanagement unterzogen und wir nehmen die von Hygiene Austria bezogene Ware bis zur Klärung des Sachverhaltes vorsorglich aus dem Verkauf", hieß es von Hofer.

Die Drogeriemarktkette dm hat von Hygiene Austria Belege angefordert, dass man ausschließlich mit in Österreich produzierten Masken beliefert wurde. "Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, dann werden wir den Bestand an den Hersteller retournieren, da dies für uns ein zentrales Kriterium bei der Auswahl des Lieferanten und des Produkts war", sagte ein dm-Sprecher.

Verbraucherschützer orten irreführende Werbung

"Grundsätzlich ist eine falsche Herkunftsbezeichnung irreführende Werbung. Das ist relevant nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)", sagte der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) zur APA. Auch Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) schätzt die Situation ähnlich ein. "Wir prüfen, ob wir dagegen vorgehen", so Hirmke.

Gegen irreführende Werbung können einerseits Mitbewerber rechtlich vorgehen, andererseits auch die Wirtschaftskammer (WKÖ), die Arbeiterkammer (AK) sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage.

Verbraucher selbst können wohl nicht direkt gegen das Gemeinschaftsunternehmen des oberösterreichischen Faserherstellers Lenzing mit dem Textilkonzern Palmers vorgehen. Die meisten Österreich haben ihre Masken nämlich, so Kolba, nicht direkt bei Hygiene Austria gekauft, sondern über Zwischenhändler wie Apotheken. Gegenüber diesen könnten Konsumenten dann sehr wohl eine Irrtumsanfechtung machen und ihr Geld zurückverlangen, sagte Kolba am Donnerstag. "Wenn ich die Maske nicht mehr habe und sie im guten Glauben schon verwendet habe, kann ich trotzdem eine Irrtumsanfechtung machen", so der Jurist. Apotheken oder andere Zwischenhändler könnten dann Hygiene Austria in Regress nehmen.

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