Signa-Pleite: Werden die Gesellschafter zur Kasse gebeten?

Signa-Pleite: Werden die Gesellschafter zur Kasse gebeten?
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollten auch René Benko & Co. ihren finanziellen Beitrag leisten, sagt Experte Weinhofer. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Fünf-Milliarden-Pleite der Signa Holding erschüttert Österreich. Der Konzern soll saniert werden, aber das Verfahren wird für alle Beteiligten kein Spaziergang werden.

Welche Aufgaben hat der Sanierungsverwalter Christof Stapf zunächst? 

„Der Verwalter muss sich zuerst den Finanzplan der Signa Holding anschauen. Dieser regelt die Finanzierung der Fortführung des insolventen Unternehmens“, sagt Gerhard Weinhofer von Creditreform. Also prüft er, ob genug Geld vorhanden ist, um die Signa Holding fortführen zu können. Denn es dürfen im eröffneten Insolvenzverfahren keine neuen Schulden gemacht werden. Erst bei der Berichtstagsatzung am 19. Dezember „wird sich eine Einschätzung treffen lassen, wie realistisch der vorgelegte Finanzplan ist und ob ein Sanierungsplan erfüllt werden kann“, sagte Christof Stapf zur APA.

Welche Macht hat ein Sanierungsverwalter in einem Verfahren mit Eigenverwaltung?

Der Sanierungsverwalter hat die Rolle eines Super-Aufsichtsrats und er überwacht die Geschäftsführung und die Einhaltung des Finanzplans. „Auch größere Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung“, sagt Weinhofer.„Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Liegenschaft mit 500 Millionen Euro ohne Zustimmung des Sanierungsverwalter verkauft werden darf.“

Woher kommt das Geld für die Fortführung? 

Das Geld dafür kann aus der Signa Holding selbst oder von dritter Seite wie von Investoren und Gesellschaftern kommen.

Kommentare