Quarantäne-Aus: Müssen Covid-Infizierte jetzt arbeiten gehen?

Isolation Quarantine Coronavirus Covid 19
Was ab 1. August am Arbeitsplatz gilt. Die wichtigsten Fragen und Antworten aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne. Die Regierung beschloss einen Paradigmenwechsel in der Corona-Pandemiebekämpfung und sorgt damit für große Verwirrung. Was gilt jetzt und wer kontrolliert es? Fakt ist: Nach dem Rückzug des Staates bleibt jetzt viel mehr Verantwortung bei den Betrieben hängen.

Diese müssen jetzt noch mehr darauf achten, dass sich Beschäftigte oder Kunden nicht anstecken. Sollte eine Ansteckung der Fall sein, könnten diese dafür haftbar gemacht werden. Doch die bestehenden Regelungen zur Fürsorgepflicht sind recht unpräzise. Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen aus arbeitsrechtlicher Sicht zusammen:

Können Betriebe bzw. Institutionen strengere Covid-Regeln am Arbeitsplatz anordnen?

Ja. Wenn es ein hohes Ansteckungsrisiko gibt, seien Firmen gut beraten, bestehende Maßnahmen beizubehalten oder diese sogar zu verschärfen, sagt Arbeitsrechtsexperte Walter Pöschl, Partner bei Taylor Wessing, zum KURIER. Er verweist auf ArbeitnehmerInnenschutz und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Im Rahmen des Hausrechts seien jederzeit strengere Regeln möglich, sofern sie nicht willkürlich und unsachlich sind. Für AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes müsste die Fürsorgepflicht diesbezüglich erst präzisiert werden, ansonsten kämen zahlreiche arbeitsrechtlichen Probleme auf die Betriebe zu.

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