Quarantäne-Aus: "Infizierte am Arbeitsplatz mit Fürsorgepflicht kaum vereinbar"
Kommt die Verordnung zum Ende der Quarantänepflicht, könnte das zu Schwierigkeiten führen, sagt Jurist Roland Gerlach.
KURIER: Welche Konsequenzen hätte ein Quarantäne-Aus aus arbeitsrechtlicher Sicht?
Roland Gerlach: Eigentlich ist es eine unangenehme Verordnung für die Arbeitgeber, weil die Anwesenheit ansteckender Covid-Infizierter kaum mit ihrer Fürsorgepflicht vereinbar ist. Auch das Rauchen ist am Arbeitsplatz verboten worden, damit das Risiko, an Krebs zu erkranken, für Passivraucher reduziert wird. Die Wahrscheinlichkeit, sich bei Kontakt mit Infizierten mit Corona anzustecken, ist wohl noch höher, als durch Passivrauchen Krebs zu bekommen.
Dafür ist eine Corona-Erkrankung in der Regel nicht so schlimm wie eine Krebs-Erkrankung.
Das stimmt. Aber auch die Folgen einer Covid-Erkrankung können sehr heftig sein. Und ich kann den Arbeitnehmern auch nicht sagen „Schützt euch mit einer Impfung.“ Weil die Impfung wirkt zwar, schützt aber nicht zu 100 Prozent vor einer Ansteckung. Ein Corona-Infizierter ist nun einmal infektiös. Jetzt sagt der Staat aber, er hat keine Symptome und daher Maske aufsetzen und Sicherheitsabstand halten, und alles ist bestens. Damit haben wir die Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen. Aber wie kommen die dazu?
Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zwingen, mit Corona-Infektion arbeiten zu gehen?
Nein, das denke ich nicht. Mitarbeiter sind aus meiner Sicht sogar berechtigt, einer Weisung des Arbeitgebers nicht Folge zu leisten, wenn damit die Gesundheit der Kollegen, Kunden, etc. gefährdet ist. Jetzt fragen alle immer, was ist mit dem Lkw-Fahrer, der alleine in seiner Kabine sitzt? Aber auch der muss tanken, auch der kann eine Panne haben oder muss etwas essen gehen.
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