Probleme mit Software-Update: Richter bringt VW in Bedrängnis

Themenbild: KEUSCH - Das Autohaus
Der VKI punktet gegen Volkswagen vor dem Handelsgericht. Autobauer hat schlechte Karten.

„Treten Sie meinem Vergleichsvorschlag bei, den Klägern vier neue Autos zu geben, zum Beispiel einer Marke, die in der Bevölkerung Vertrauen genießt, wie etwa Toyota oder Dacia“, sagte der gewitzte Wiener Handelsrichter Alexander Sackl am Freitag zum Verhandlungsauftakt zu den Rechtsanwälten der Volkswagen AG und den Salzburger Generalimporteurs Porsche Holding. Kurze Schrecksekunde, dann Schmunzeln. „Diesen Vorschlag haben sie in einem anderen Verfahren gemacht“, kam von den Anwälten als Antwort. „Einen Versuch war es jedenfalls wert“, fügte der Richter lächelnd hinzu.

 

Tatsächlich gehe es in diesem brisanten Zivilprozess ausschließlich darum, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dem Wolfsburger Autobauer die Behauptung untersagen lassen will, dass bei den abgasmanipulierten Fahrzeugen durch das Software-Update keine Nachteile entstehen.

„Betroffene Kunden können sicher sein, dass die technischen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden und keine Verschlechterung hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, -Emissionen, Motorleistung und maximalem Drehmoment sowie Geräuschemissionen mit sich bringen wird“, behaupten die Wolfsburger. Der VKI hält das für eine plumpe Irreführung.

Richter spricht Klartext

So haben zahlreiche Fahrzeughalter bei ihren Pkw nach dem Update einen erhöhten Treib- und Harnstoffverbrauch sowie die Verschlechterung der Beschleunigung in einem bestimmten Drehzahlbereich festgestellt.

Der VKI vertritt insgesamt 9800 Betroffene. Der VKI hat dazu dem Handelsrichter auch ein Privatgutachten vorgelegt, das diese technischen Verschlechterungen belegt. Die VW-Anwälte bestreiten das. Sie halten die ganze Klage für „unschlüssig“, sprich verfehlt.

„Ich halte sie nicht für unschlüssig“, konterte der Richter. Aus dem vorgelegten Privatgutachten und aus den bisherigen Beweiserhebungen des Gerichts ergibt sich laut Sackl „die Unrichtigkeit der Angaben“ von Volkswagen.

 

Würde er das Verfahren heute beenden, sagte er, würde sein Urteil gegen VW ausfallen. Denn die Formulierung suggeriere, dass das Software-Update generell keine Verschlechterung verursache. Er bot den VW-Anwälten auch eine Relativierung der Aussage zum Erfolg des Updates an: wie „in den meisten Fällen“ oder „großteils“ an. Dem Vorschlag lehnten die Anwälte der Wolfsburger ab.

Am Ende einigten beiden Seiten mit dem Richter darauf, in der nächsten Verhandlung mit dem Kfz-Sachverständigen Werner Tober einen Fragenkatalog zu erarbeiten und ein Gutachten in Auftrag zu geben. Tober fungiert schon in anderen Dieselgate-Verfahren als Gutachter.

Sollte Tober zum Schluss kommen, dass die VW-Aussage zum Update-Erfolg nur zu 99 Prozent stimme, machte der Richter klar, wird VW verurteilt werden. Doch bis zu einem endgültigen Urteil wird noch viel Zeit ins Land ziehen.

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