Positiver Corona-Test: Muss ich mich krank melden?

Positiver Corona-Test: Muss ich mich krank melden?
Quarantäne und Homeoffice nach einem positiven Covid-Test werfen noch immer viele arbeitsrechtliche Fragen auf. Die wichtigsten Antworten.

Omikron zieht weiter Kreise durch die Arbeitswelt. Schon mehr als 300.000 Arbeitskräfte befinden sich wegen einer Infektion in Quarantäne bzw. behördlicher Absonderung, täglich werden es mehr. Das wirft viele praktische Fragen auf. Was ist eigentlich zu tun, wenn der Covid-Test positiv ist? Und was darf der Arbeitgeber anordnen? Die wichtigsten Antworten:

Was ist zu tun, wenn ich einen positiven Covid-Test habe?

Sofern ein positives Testergebnis nicht wie etwa bei "Alles Gurgel" in Wien automatisch an die Gesundheitsbehörde weitergegeben wird, sollte unverzüglich die Hotline 1450 gewählt werden, die direkt an die Gesundheitsbehörde weiterleitet. Diese stellt in Folge - zunächst mündlich -  einen Quarantäne- bzw. Absonderungsbescheid aus. Sowohl der Verdacht als auch die tatsächliche Infektion können nach Epidemiegesetz eine Absonderung begründen. Die schriftliche Bestätigung sollte innerhalb von 48 Stunden kommen, kann aber auch verspätet sein.

Muss ich dem Arbeitgeber eine Covid-19-Infektion melden?

Ja. Dem Arbeitgeber muss ein positiver Covid-19-Test in jedem Fall gemeldet werden. Sobald ein Quarantänebescheid ausgestellt ist, liegt auch eine Dienstverhinderung vor. Der Arbeitgeber erhält dann die Entgeltfortzahlung vom Bund ersetzt (siehe unten).

Benötige ich eine Krankmeldung von einem Arzt?

Nein. Mit einer behördlichen Absonderung (Quarantäne) ist keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) nötig, die Krankenkasssen stellen eine solche auch nicht aus. 

Was ist, wenn der Absonderungsbescheid lange Zeit auf sich warten lässt?

Die Absonderung ist grundsätzlich rechtswirksam, wenn die Gesundheitsbehörde telefonisch angeordnet hat, sich in Quarantäne zu begeben. Der Bescheid kann auch mündlich ergehen, eine schriftliche Ausfertigung sollte in der Regel binnen 48 Stunden erfolgen, kann sich aber verzögern.

Unterbricht eine Quarantäne einen Krankenstand?

Ja. Sollte es vorher eine Krankschreibung geben, wird diese durch die Absonderung unterbrochen. Nach Beendigung der Absonderung lebt der Krankenstand wieder auf. Bei einem negativen Testergebnis erlischt die Krankschreibung spätestens nach fünf Arbeitstagen. Ist die betroffene Person aber weiterhin krank, so ist für die Verlängerung der Krankmeldung ein persönlicher Arztbesuch notwendig.

Wird der Gehalt während der Quarantäne weiterbezahlt?

Ja,  wurde behördlich eine häusliche Quarantäne angeordnet, steht für die gesamte ausgefallene Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung zu, die der Arbeitgeber leisten muss. Diese Entgeltfortzahlung wird dem Arbeitgeber zur Gänze vom Bund ersetzt.

Kann der Arbeitgeber anordnen, dass in Quarantäne gearbeitert werden muss, wenn keine Symptome vorhanden sind?

Eine Streitfrage. Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht die Arbeitsfähigkeit. Wer also keine Symptome hat, ist grundsätzlich auch arbeitsfähig. Der Arbeitgeber kann aber nicht einseitig Homeoffice anordnen, es gilt also, Einvernehmen herzustellen. "An sich geht man davon aus, dass eine Infektion einen Krankenstand nach sich zieht. Arbeitnehmer können sich darauf zurückziehen und argumentieren, dass sie abgesondert sind", sagt Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak. Präsenzarbeit an der Arbeitsstätte scheidet jedenfalls aus.

Ich habe Angst mich angesteckt zu haben. Kann ich dennoch zu Hause bleiben?

Grundsätzlich nein. Ohne Krankmeldung oder Absonderungsbescheid liegt keine Dienstverhinderung vor. Es kann aber jederzeit mit dem  Arbeitgeber ein freiwilliges Fernbleiben bzw. Arbeiten im Homeoffice vereinbart werden.

Hinweis: Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Corona und Arbeitsplatz finden Sie auf jobcorona.at - der der Homepage der AK und Gewerkschaft sowie auf der WKO-Seite "Krankenstand oder Quarantäne" 

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