Forderung: Infektion allein soll nicht von Arbeit befreien

Forderung: Infektion allein soll nicht von Arbeit befreien
Wirtschaftsbund will, dass bei Quarantäne im Homeoffice weitergearbeitet wird.

In der Wirtschaft wächst die Sorge, dass durch die hohen Infektionszahlen im Zuge der Omikron-Welle zu viele Mitarbeiter ausfallen und so ganze Unternehmen lahm gelegt werden könnten.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund fordert daher, dass eine Quarantäne für mit Corona infizierte Arbeitnehmer künftig nicht automatisch von der Arbeit befreien soll. Grundsätzlich ist Arbeiten im Homeoffice bei einem positiven Test ohne oder nur mit leichten Symptomen jetzt auch schon möglich und wird auch in vielen Unternehmen so praktiziert. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch heikel, da Homeoffice nicht so einseitig angeordnet werden kann, sofern es im Unternehmen keine Homeoffice-Regelung gibt (siehe Artikel oben).

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer daher auch ohne Symptome in der Quarantäne nicht weiterarbeiten, weil Homeoffice – wo dies möglich ist – individuell vereinbart werden muss. Das gilt auch für Kontaktpersonen in Quarantäne. Durch diese unklare Regelung käme es in Folge „immer mehr zu personellen Engpässen“, sagt Wirtschaftsbund Generalsekretär Kurt Egger.

Infiziert ist nicht krank

„Infiziert bedeutet nicht gleich krank, deshalb fordern wir die Teilarbeit für alle, die ihrer Arbeit von zu Hause aus weiter nachgehen können.“ Statt Quarantäne wie einen Krankenstand zu behandeln, solle wie sonst auch üblich die Krankschreibung vom Arzt ausschlaggebend für die Arbeitsfähigkeit sein. „Die Letztentscheidung, ob jemand als arbeitsunfähig gilt, soll natürlich weiterhin beim Arzt liegen“, betont Egger. Arbeitsrechtlich ist dies ohnehin der Fall.

Ist ein Arbeitnehmer in mit Absonderungsbescheid in Quarantäne, so erhält er das Gehalt weiterbezahlt – unabhängig davon, ob er zu Hause weiterarbeitet oder nicht. Der Arbeitgeber erhält die Entgeltfortzahlung vom Staat ersetzt. Homeoffice ist jedoch nur bei rund einem Drittel aller Arbeitsplätze möglich, vor allem bei Bürojobs. ast

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