OGH-Urteil: Herbe Niederlage für illegale Glücksspiel-Anbieter

Jedes Jahr verzocken die Österreicher rund 150 Millionen Euro in hunderten Online-Casinos, die keine Zulassung in Österreich haben. Denn in Österreich gibt es ein Glücksspiel-Monopol und nur die Casinos Austria haben unter der Marke win2day hierzulande eine Konzession für Online-Glücksspiele.
Indes locken die Anbieter von illegalen Glücksspielen mit Sitz in Offshore-Destinationen die potenziellen Kunden mit hohen Gutschriften bei der Registrierung und nehmen die mitunter spielsüchtigen Kunden ordentlich aus. So auch den Niederösterreicher Bernd S., der bei einem Online-Anbieter aus Malta in einem halben Jahr 7.300 Euro verloren hat. Geringverdiener S. hat sich einer Sammelklage-Aktion des Prozessfinanziers AdvoFin AG angeschlossen.
AdvoFin hat laut ihrem Chef Gerhard Wüest für 3.500 Spieler rund 70 illegale Zockerfirmen verklagt und mehr als 50 Millionen Euro verlorene Spieleinsätze erfolgreich per Gericht zurückholt. Der Prozessfinanzierer trägt alle Kosten und kassiert im Erfolgsfall 37 Prozent vom gerichtlich erzielten Erlös.
Unwirksam
Laut OGH-Judikatur sind verlorene Spieleinsätze „rückforderbar“, weil der zustande gekommene Vertrag zwischen dem Spieler und dem nicht konzessionierten Anbieter „unerlaubt und unwirksam“ sei. Im Fall von Bernd S. hat die maltesische Zockerfirma bei Gericht vorgebracht, dass das österreichische System der Glücksspielkonzessionen dem EU-Recht widerspreche und dem Spieler „wohl stets bewusst gewesen sei, dass der Anbieter über keine österreichischen Glücksspiellizenz verfüge“. Folglich seien die verlorenen Spieleinsätze nicht rückforderbar.
Mehr noch. Der Anbieter behauptete sogar, dass dem klagenden Spieler durch die Nutzung des maltesischen Glücksspielportals ein „Unterhaltungswert“ zugutegekommen sei, der mit dem Klagsbetrag gegenzurechnen sei. An 36 Tagen spielte Bernd S. – und für diese „Unterhaltungsleistung“ verrechneten die Malteser 200 Euro pro Tag. Die Gegenforderung beträgt insgesamt 7.200 Euro.
Nun liegt in diesem Fall ein richtungsweisendes OGH-Urteil vor. Fakt ist: Das österreichische Glücksspielmonopol entspricht dem EU-Recht. „Die Durchführung einer Ausspielung durch die maltesische Firma ohne inländische Konzession stellt ein verbotenes Glückspiel dar“, heißt es in dem Urteil. „Zweck des Verbots ist auch der Schutz der einzelnen Spieler. Es sollten Vermögensnachteile durch verbotene Spiele verhindert werden.“ Einen Vorteil des Spielers in Form eines „Unterhaltungswertes“ kann der OGH „nicht erblicken“.
Glücksspielverbote
„Neu ist: Selbst wenn der Spieler weiß, dass diese Online-Anbieter keine österreichische Lizenz haben, kann er die verlorenen Spieleinsätze zurückfordern“, sagt AdvoFin-Anwalt Sven Thorstensen zum KURIER. Den Rückforderungsanspruch zu verweigern, widerspräche dem Zweck der Glückspielverbote, meinen die Höchstrichter. Die Anbieter müssen also in jedem Fall zahlen.
Laut OGH muss man die Spieler vor den illegalen Anbietern schützen. „Die meisten Spieler sind spielsüchtig und die illegalen Anbieter haben keine entsprechenden Spielsuchtmaßnahmen“, sagt Thorstensen. „Ich will Leuten mit diesen Klagen helfen, aus dem Teufelskreis Spielsucht rauszukommen. Sie sollen die Chance nützen, wieder auf die Beine zu kommen.“ Doch dieses OGH-Urteil könnten Spieler auch als Freibrief ansehen, um weiterzuspielen, weil die Verluste am Ende ja ersetzt werden. Anwalt Thorstensen: „Ich vertrete keine Spieler, die weiterspielen. Das widerspricht meinem Ethos.“

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