OeBS-Affäre: Neuer Etappensieg für Ex-Vizegouverneur Duchatczek

Im Herbst 2014 wurde Wolfgang Duchatczek in erster Instanz freigesprochen
Die Generalprokuratur empfiehlt Obersten Gerichtshof, den Freispruch von Ex-Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek zu bestätigen.

Im Strafprozess um die geschmierten Gelddruck-Aufträge der Nationalbank-Tochter OeBS wurden Ex-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und Ex-OeBS-Mitarbeiter Jochen G. im Oktober 2014 freigesprochen. Die weiteren sieben Angeklagten fassten bedingte bzw. teilbedingte Haftstrafen aus. Staatsanwalt Volkert Sackmann war mit den Urteilen gar nicht zufrieden und hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Nun hat die Generalprokuratur, die Staatsanwaltschaft beim OGH, den Höchstrichtern eine 116 Seiten starke Empfehlung, auch Croquis genannt, übermittelt. Darin wird die Beschwerde des Wiener Staatsanwalts ordentlich zerpflückt. So wird dem OGH empfohlen, die beiden Freisprüche zu bestätigen.

OeBS-Affäre: Neuer Etappensieg für Ex-Vizegouverneur Duchatczek
APA15253076-2 - 23102013 - WIEN - ÖSTERREICH: Der ehemalige Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek mit seinem Anwalt Herwig Hauser (r.) vor Beginn der Verhandlung gegen die Nationalbank anlässlich seines Pensionsanspruches am Mittwoch, 23. Oktober 2013, am Arbeits- und Sozialgericht in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
"Die Beschwerde des Staatsanwalts gegen das Urteil wird in diesem Croquis verworfen", sagt Herwig Hauser, Anwalt von Duchatczek, zum KURIER.

"Indem die Anklagebehörde die umfangreichen tatrichterlichen Überlegungen zum Freispruch des angeklagten Duchatczek negiert, großteils ohnehin festgestellte Passagen aus diversen Aufsichtsratsprotokollen ins Treffen führt und dabei teilweise weitere gegen ihren Beschwerdestandpunkt sprechende Feststellungen der Erstrichter unbeachtet lässt (...) verlässt sie den gesetzlichen Anfechtungsrahmen", heißt es in dem gewichtigen Schriftsatz. Die Mängelrüge sei somit gescheitert. " Aufgrund des Scheiterns der Mängelrüge ist auf die Rechtsrüge der Anklagebehörde (...) nicht mehr einzugehen."

Das Urteil und die Freisprüche werden als schlüssig und zureichend begründet bezeichnet. Zugleich wird bei den verurteilten Angeklagten zum Teil die Aufhebung der "ergangenen Strafaussprüche", sprich der Strafausmaße, empfohlen. Laut Generalprokuratur soll das Verfahren dazu zur Ergänzung bzw. zu einer neuen Entscheidung an das Erstgericht zurückgewiesen werden. "Wir hoffen, dass der OGH in seiner Entscheidung der Generalprokuratur folgt", sagt Hauser. Damit würde der Ex-Vizegouverneur am Ende des Tages völlig rehabilitiert werden.

Schmiergeld-Prozess: Freispruch für Duchatczek

Duchatczek: "Ich wusste nichts von Schmiergeldern"

Kommentare