Schmiergeld-Prozess: Freispruch für Duchatczek

Wolfgang Duchatczek: "Ich wusste von den Schmiergeld-Zahlungen nichts“
Fünf Ex-Manager und zwei Anwälte wurden verurteilt, zwei Angeklagte freigesprochen.

Im Strafprozess um die geschmierten Gelddruck-Aufträge der Nationalbank-Tochter OeBS mit Aserbaidschan und Syrien hat sich der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Georg Olschak die Urteilsfindung nicht leicht gemacht. Am Freitagnachmittag gegen drei Uhr zogen sich Olschak und die Laienrichter zur Beratung zurück, erst mehr als drei Stunden später verkündete der Richter das Urteil: Wolfgang Duchatczek, der geschasste Vizegouverneur der Nationalbank und ehemalige Aufsichtsratschef der OeBS, und der Ex-OeBS-Mitarbeiter Jochen G. wurden von den Vorwürfen der Untreue und Bestechung freigesprochen.

Keine Beweise

„Das Gericht hat das bestätigt, was ich im Prozess immer gesagt habe: Ich wusste von den Schmiergeld-Zahlungen nichts“, betonte Duchatczek am Freitagabend nach der Urteilsverkündung im Gespräch mit dem KURIER. Laut Richter Olschak gab es keine Aussagen, Beweise, Belege oder Urkunden, die eine Verurteilung des früheren Nationalbankers gerechtfertigt hätten. „Ich habe von Anfang an gesagt, es handelt sich nur um Missverständnisse, dafür bin ich belächelt worden“, sagte Duchatczeks Verteidiger Herbert Eichenseder zum KURIER. „Wir konnten alle Missverständnisse ausräumen.“

Bedingte Strafen

Für die zwei geständigen ehemaligen OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller und ihre frühere Vertriebsmitarbeiterin Raluca Tanasescu, die die umstrittenen Verträge an Land gezogen hatte, fielen die Urteile mild aus. Sie wurden zwar der Untreue und Bestechung für schuldig erkannt, aber lediglich zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die weiteren angeklagten Ex-Manager Kurt M. und Roger P. und der frühere Anwalt Friedrich F. fassten je 30 Monate Haft aus, davon 20 Monate bedingt.

Die höchste Strafe bekam der zweite angeklagte Rechtsanwalt Klaus A. mit drei Jahren Haft, davon zwei Jahre bedingt. Er soll mit seinem Kollegen F. die illegalen Provisionen unter Zwischenschaltung von Briefkastenfirmen weitergeleitet haben. "Ich halte das Urteil für verfehlt und rechtlich anfechtbar", kontert Georg Zanger, Verteidiger von Klaus A im Gespräch mit dem KURIER.

Nicht rechtskräftig

Indes gab Staatsanwalt Volkert Sackmann nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
An insgesamt 21 Verhandlungstagen hatte Richter Georg Olschak versucht, die verdächtigen Provisionsflüsse rund um Banknoten-Druckaufträge der OeBS aus Aserbaidschan und Syrien aufzuklären.

Keine Rechtshilfe

Bei Aufträgen mit einem Volumen von 90 Millionen Euro sollen etwa 14 Millionen Euro als Schmiergeld an die Auftraggeber, nämlich Amtsträger in Aserbaidschan und Syrien, zurückgeflossen sein. Doch weder dem Staatsanwalt noch dem Richter ist es gelungen, die tatsächlichen Schmiergeld-Empfänger zu identifizieren. Die entsprechenden Rechtshilfeersuchen an Aserbaidschan und Syrien wurden nicht einmal beantwortet.

Auch die geständige Ex-OeBS-Mitarbeiterin Tanasescu konnte oder wollte die Namen der mutmaßlichen Geldempfänger vor Gericht nicht preisgeben.

Am Freitagvormittag begann der letzte Verhandlungstag im Strafprozess um die geschmierten Geschäfte der Nationalbank-Gelddruckerei OeBS mit Aserbaidschan und Syrien – aber mit einer kleinen Panne. Rund 50 Personen, darunter die neun Angeklagten, ihre Verteidiger, die Richter und zahlreiche Journalisten standen vor einem verschlossenen Schwurgerichtssaal und warteten auf Einlass.

Als die Verhandlung dann anlief, wies der Schöffensenat unter Richter Georg Olschak diverse Beweisanträge der Verteidiger ab. So musste Olschak auch einräumen, dass ein Rechtshilfeersuchen über das Justizministerium und die österreichische Botschaft in Baku, an die aserischen Behörden nach fünf Monaten ins Leere ging. Olschak wollte die Mitarbeiter der aserischen Nationalbank als Zeugen einvernehmen, an die angeblich illegale Gelder geflossen sein sollen.

Wie berichtet, zog die umstrittene, aber geständige OeBS-Mitarbeiterin Raluca Tanasescu ab dem Jahr 2005 Gelddruckaufträge aus Aserbaidschan an Land, aber angeblich mit der Vorgabe, 20 Prozent Provision aufzuschlagen. Diese illegalen Provisionen sollen dann über diverse Offshore- und Briefkastengesellschaften an die Aseris zurückgeflossen sein. Daher sitzen neun ehemalige Mitarbieter der OebS und der frühere Vizegouverneur der Nationalbank und OeBS-Aufsichtsratschef Wolfgang Duchatczek seit 20 Verhandlungstagen auf der Anklagebank. Der Verdacht: Untreue und Bestechung.“

Doch die Aseris waren laut Richter Olschak nicht in der Lage oder nicht Willens, die Rechtshilfe zu beantworten. Die Zeugen aus Syrien konnten aufgrund der Kriegshandlungen vor Ort nicht geladen oder ausfindig gemacht werden. „Die Rechtshilfeersuchen sind fehlgeschlagen“, sagte Richter Olschak.

Plädoyer des Staatsanwalts

Dann eröffnete Staatsanwalt Volkert Sackmann sein Plädoyer. „Die Ex-OeBS-Geschäftsführer Wolf und Miller und ihre Ex-Mitarbeiterin Tansasescu verdienten Respekt, weil sie Geständnisse abgelegt haben“, sagte Sackmann. „Es ist nicht einfach zu sagen, ich übernehme Verantwortung und ich gestehe.“ Wolf hätte auch ausgesagt, dass er Aufsichtsratschef Duchatczek 15 Tage vor dem ersten Vertragsabschluss informiert hätte, dass die Gelder nicht bei zwischengeschalteten Briefkastenfirmen bleiben, sondern über Kanäle dorthin fließen, wo die Entscheidungsträger sitzen.“ Detail am Rande: Der erste Vertrag wurde 2005 abgeschlossen.

Anwälte bereicherten sich?

„Lassen Sie die Manager mit dieser Verantwortung nicht davon kommen“, forderte der Ankläger vom Schöffengericht. „Die OeBS-Manager wollten die OebS durch diese Aufträge zwar retten und sich nicht bereichern, die beiden angeklagten Rechtsanwälte haben es aber nur aus einem Grund gemacht, nämlich für die Weiterleitung der Gelder abzukassieren.“ Nachsatz: „ Es ging ihnen nur um die eigene Bereichung unter Ausnützung der Notlage der OeBS.“ Die OeBS kämpfte damals laut Sackmann um jeden Auftrag, um positiv wirtschaften zu können.

Keine Beweise, nur Aussage

Beweise, wer tatsächlich die Millionen-Schmiergelder der OeBS erhalten hat, sprich wohin sie tatsächlich geflossen sind, kann auch der Staatsanwalt nicht vorlegen. Seine Anklage stützt sich vor allem auf die Aussage der früeheren OeBS-Vertriebsmitarbeiterin Raluca Tanasescu.

Die Gläubwürdigkeit der geständigen Ex-OeBS-Mitarbeiterin, die alleine 600.000 Euro für Geschenke für Kunden ausgegeben haben soll, wurde von mehrern Verteidigern arg in Zweifel gezogen. Detail am Rande: Der Anwalt von Frau Tanasescu hat die Richtigkeit der Aussagen seiner Mandanten mehrfach hervorgehoben und wiederholt.

Unglaubwürdige Aussagen

„Frau Tanasecu wurde 1959 in Bukarest geboren und stand in einem Naheverhältnis mit dem damaligen rumänischen Geheimdienst Securitate“, sagte Hannes Pflaum, Verteidiger eines der angeklagten Ex-OebS-Vertriebsmanager. Außer den Aussagen von Frau Tanasescu gebe es keinen Beweis, dass die Aseris bei den Verhandlungen um die Aufträge, einen 20-Prozentaufschlag verlangten.

"Was ist, wenn Frau Tanasescu die gesamte Korruption der aserischen Nationalbank erfunden hat“, fragte Pflaum. „Frau Tanasescu möchte möglichst viele Leute in ihre Verantwortung hineinziehen. Sie möchte von den wahren Geschehnissen ablenken, dass Geld in verschiedene Kanäle geflossen ist, aber nicht an die aserische Nationalbank. Nachsatz: „ Für die Behauptung von Frau Tansescu gibt es keinen stichhaltigen Beweis, dass Gelder an Amtsträger geflossen seien.“ Sie weigerte sich dem Gericht Namen zu nennen. Das ist ihr gutes Recht als Angeklagte.

Kein handfester Beleg

Auch Herbert Eichenseder, der Doyen der Strafverteidiger, brach für seinen Mandanten, Ex-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek, eine Lanze. „Ich halte das Geständnis des früheren OeBS-Geschäftsführers Wolf für falsch“, sagte Eichenseder. „Frau Tansescu, die die Verträge abgeschlossen hat, habe Wolf mit den Aufträgen einfach überfahren.“ Nachsatz: "Frau Tansescu hat uns von A bis Z angelogen.“ So will sie ein verfängliches Telefonat zwischen einem OeBS-Chef und Duchatczek mitbekommen haben, das laut Eichenseder so gar nicht stattgefunden haben kann. Außerdem soll sie auch örtlich nicht in der Nähe gewesen sein, um das Telefonat mitgehört zu haben. „Wenn sie sich schon einer Lüge bedienen, dann nennen so auch die richtigen Namen“, wetterte Eichenseder.

Wusste nichts von Kickbacks

Und dann nahm er die Aussage des geständigen, beschuldigten Ex-OeBS-Chef Wolf zur Hand, um die Unschuld seines Mandanten Duchatczek zu untermauern. „Wolf sagte aus, dass für ihn im Jahr 2005 nicht klar war, an wen die Kickbacks fließen“, wetterte Eichenseder. „Wenn es Wolf nicht klar war, wie kann er es dann dem Duchatczek gesagt haben. Auch im Jahr 2007 hat er es nicht gewusst.“ Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.

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