NIKI-Verkauf: Stiftung bezahlte offene Forderung von Fairplane

Symbolbild.
Prozessfinanzierer Fairplane will nun neue Forderungen anmelden, um den Rechtsstreit mit dem vorläufigen NIKI-Insolvenzverwalter fortsetzen zu können.

Das Landgericht Berlin muss nun entscheiden, ob das Insolvenzverfahren über die Wiener Air-Berlin-Tochter NIKI zu Recht in Berlin eingeleitet wurde. Die erste Instanz, das Amtsgericht Charlottenburg, hat diese Rechtsansicht bereits bestätigt. Dagegen läuft der Wiener Prozessfinanzierer Fairplane Sturm, der rund 3000 NIKI-Kunden mit 1,2 Millionen Euro Forderungen vertritt.

Fairplane meint, dass die NIKI-Insolvenz nach Österreich gehört. Doch mit ihrer Beschwerde für drei Kunden (1800 Euro) ist sie abgeblitzt. Selbst Fairplane-Chef Andreas Sernetz rechnet nicht mehr damit, dass die deutschen Richter noch ihre Rechtsmeinung ändern.

Fairplane hat deshalb im deutschen NIKI-Verfahren beantragt, dass Fairplane-Chefjurist Ronald Schmid in den Gläubigerausschuss aufgenommen wird. Dazu muss man aber auch wissen, dass 80 Prozent der Fairplane-Kunden Schadenersatz für Flugverspätungen und beschädigte Koffer fordern. Für diese zieht Fairplane vor Gericht. Im Erfolgsfall kassiert sie 30 Prozent vom Erlös. Das heißt aber auch: Je mehr im Insolvenz-Topf liegt, desto mehr springt heraus.

Pikantes Detail: Die gerichtlich bescheinigten Kundenforderung (1800 Euro), mit der Fairplane die Beschwerde bei Gericht in Berlin einbrachte, hat eine ominöse "Stiftung zur Förderung der österreichischen Luftfahrt" am Donnerstag bezahlt. Nun muss Fairplane neue bescheinigte Forderungen anmelden, um den Rechtsstreit fortsetzen zu können.

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