Nicht-Handeln beim Klimawandel kostet Österreich 5,4 bis 7 Milliarden Euro pro Jahr

Nicht-Handeln beim Klimawandel kostet Österreich 5,4 bis 7 Milliarden Euro pro Jahr
Eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz hat erstmals eine Geamtübersicht über die Kosten versucht.

Der Klimawandel ist weltweit spürbar, nach Zahlen des Rückversicherers Münchner Rück haben Naturkatastrophen im vergangenen Jahr 74.000 Menschen das Leben gekostet. In Österreich verursacht er bisher vor allem monetäre Kosten. Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz belastet der Klimawandel bzw. die Folgen de Nicht-Handelns dagegen das Staatsbudget bereits jetzt mit 5,4 bis 7 Milliarden Euro jährlich. Wenn nicht gegengesteuert wird, werden die Kosten absehbarer weiter steigen.

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Mit 4,1 bis 5,7 Milliarden Euro pro Jahr entfällt ein großer Teil davon laut den Studienautorinnen Angela Köppl und Margit Schratzenstaller auf klimaschädliche Subventionen wie etwa das Dieselprivileg und die Steuerbefreiung von Kerosin. 

Die Ausgaben für Klimawandelanpassungen liegen laut den Ökonominnen seit 2014 bei etwa einer Milliarde Euro pro Jahr und könnten bis 2030 auf 1,7 Milliarden Euro steigen. Weitere Kosten könnten etwa entstehen, wenn Österreich die EU-Klimaziele verfehlt und Emissionszertifikate (CO2-Verschmutzungsrechte) zukaufen muss. Dadurch könnten für den Zeitraum von 2021 bis 2030 insgesamt bis zu 4,7 Milliarden Euro anfallen.

"Gerade jetzt entfalten Investitionen und Maßnahmen für mehr Klimaschutz eine doppelte Wirkung - für die Konjunktur und für den Klimaschutz", sagte dazu Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Es gelte dabei, jahrelange Versäumnisse aufzuholen. Wichtig seien etwa der Erneuerbaren-Ausbau und Förderungen für neue Technologien.

Barbara Schmidt, Generalsekretärin der Strom-Branchenvertretung Oesterreichs Energie fordert in diesem Zusammenhang mehr Flächen für Ökostrom-Kraftwerke und Stromnetze sowie einen "klaren Vorrang" in Genehmigungsverfahren.

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