Neue Regeln für TikTok, Facebook & Co: Was sich für Internetnutzer ändert

Digital Services Act
Ab Samstag gelten neue EU-Regeln für Online-Dienste in der EU. Das ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer.

Besserer Schutz vor Falschinformationen und Hassreden, mehr Transparanz im Online-Handel und bei Online-Werbung und auch verpflichtende Informationen darüber, warum welche Inhalte für Nutzer in sozialen Netzwerken ausgespielt werden. 

Ab Samstag gilt das Gesetz über digitale Dienste (DSA, Digital Services Act) nicht nur mehr für große, sondern für alle Online-Dienste in der EU. Der KURIER fasst die wichtigsten Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Nutzerinnen und Nutzer zusammen. 

Für welche Dienste gelten die neuen Regeln?

Große Online-Plattformen und Suchmaschinen, wie Google, Facebook, Instagram, TikTok, X, YouTube aber auch Online-Marktplätze wie Amazon, AliExpress und Zalando oder die Erwachsenenunterhaltungsplattform Pornhub mussten sich bereits seit Ende August an die neuen Regeln daran halten. Jetzt gelten die Regeln für alle digitalen Dienste, die Daten Dritter übermitteln oder speichern. So müssen jetzt beispielsweise auch kleinere Online-Marktplätze wie Willhaben die Vorgaben erfüllen. 

Betroffen seien aber nur Vermittlungsdienste, erläutert AK-Konsumentschützerin Daniela Zimmer. Ein kleiner Schallplattenhändler, der  über seine Webseite Platten verkauft, falle nicht unter die Regelung. Ausgenommen sind auch Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und weniger als 10 Millionen Euro pro Jahr umsetzen. 

Was ändert sich für Nutzer sozialer Netzwerke?

Nutzer von sozialen Netzwerken müssen beispielsweise darüber informiert werden, warum bestimmte Inhalte in ihrem News-Feed landen. Will man etwa keine automatisch ausgewählten Postings erhalten, müssen Alternativen angeboten werden. Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte auch auf einfache Art melden können. Werden Inhalte gelöscht oder Nutzer gesperrt, muss das ihnen gegenüber auch begründet werden. 

Die großen Plattformen sind auch angehalten, Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte zu ergreifen und müssen einmal jährlich Risikobewertungen ihrer Dienste, etwa in Bezug auf die Demokratie oder die Gesundheit vornehmen. Sie müssen auch Berichte darüber abliefern, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Risiken zu minimieren. 

Was ändert sich im Online-Handel?

Große Dienste müssen, bevor sie Händler auf ihren Plattformen freischalten, sicherstellen das Name und Kontaktinformationen stimmen und sich auch ansehen, ob die Produksicherheit passt. Für Nutzer muss die Kontakinformation von Händlern, die etwa über den Amazon-Marktplatz verkaufen, auch ersichtlich sein. AK-Konsumentschützerin Zimmer bemängelt, dass lediglich stichprobenartige Überprüfungen vorgeschrieben sind. Konsumenten können sich also nicht darauf verlassen. Gegenüber der Plattform besteht deshalb auch kein Schadenersatzanspruch. 

Verboten sind auch sogenannte „Dark Patterns“, mit denen Nutzer manipuliert und zu Käufen gedrängt werden. Das wäre etwa der Fall, wenn durch falsche Countdowns ein Gefühl der Dringlichkeit vermittelt wird. 

Was ändert sich bei Online-Werbung?

Online-Werbung darf künftig nicht mehr auf Basis sensibler, personenbezogener Daten ausgespielt werden. Darunter fallen etwa die ethnische Herkunft, politische Ansichten oder die sexuelle Orientierung. Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen dürfen zu Werbezwecken überhaupt nicht mehr gesammelt werden. 

Große Plattformen wie Facebook oder TikTok müssen etwa auch Influcencern, die Inhalte mit Werbung verbreiten, Tools bereitstellen, damit sie Postings klar als Werbung kennzeichnen können. 

Wo können sich Nutzer beschweren, wenn gegen die Regeln verstoßen wird?

Alle digitalen Dienste, die unter die Regelung fallen, müssen sicherstellen, dass Nutzer direkt und schnell mit ihnen kommunizieren können. Die internen Beschwerdemechanismen müssen für sie auch gut nachvollziehbar dargestellt werden. 

Verläuft die Kommunikation mit dem Anbieter für die Nutzer nicht zufriedenstellend, können sie sich an die KommAustria wenden. Dort wurde eine Stelle zur Streitschlichtung und eingerichtet. Über ein Beschwerdeportal können bei der Komm Austria auch Beschwerden eingebracht werden. 

Wurden bereits Maßnahmen gegen große Plattformen ergriffen? 

Das erste Verfahren wegen möglicher Verstöße wurde von der EU-Kommission bereits im Dezember gegen den Kurznachrichtendienst X eingeleitet. Untersucht wird etwa die Verbreitung illegaler Inhalte über die Plattform. Dem Vernehmen nach soll auch gegen TikTok eine Untersuchung wegen des mangelhaften Jugendschutzes bei dem Dienst eingeleitet werden. 

Welche Strafen drohen den Konzernen?

In schwerwiegenden Fällen kann die EU-Kommission Geldbußen von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Die Kommission und nationale Stellen sollen auch Sofortmaßnahmen ergreifen können, falls dies notwendig sein sollte. Als letztes Mittel soll es auch möglich sein, die Aussetzung unseriöser Plattformen zu verfügen.

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