Millionenpleite eines Herstellers von luxuriösen Chalets und Pavillons

Millionenpleite eines Herstellers von luxuriösen Chalets und Pavillons
Ein Umsatzeinbruch beim Geschäft in Europa führte letztendlich in die Insolvenz. Das Unternehmen beabsichtigt den Abschluss eines Sanierungsplans.

„Auf unverkennbare Weise vereinen unsere vier Produkte Mountain Chalet, Pavillon, Lounge oder Glamping zukunftsweisendes Design mit nachhaltigem Denken. Gewöhnliche Freiflächen werden so zu Wohlfühl-Oasen, das Outdoor wird zum Indoor gemacht. Erdacht und hergestellt werden STROHBOID-Produkte in Österreich“, heißt es auf der Homepage.

Und weiter heißt es: „Unsere Glamping-Zelte, Pavillons, Terrassenüberdachungen oder die bei Hoteliers beliebten Lounges finden sich inzwischen auf der ganzen Welt. Das Wort „Glamping" setzt sich aus den englischen Wörtern „glamourous” und „camping" zusammen, also kurz gesagt wird darunter glamouröses Camping (luxuriöses Camping) verstanden. Der Luxus entsteht vor allem dadurch, dass sich beim Glamping der Komfort eines Hotelzimmers mit Naturnähe vereint. Ein weiterer Pluspunkt ist natürlich, dass kein Equipment wie Zelt oder Isomatte mitgenommen werden muss. Alles, was für eine Übernachtung in der Natur benötigt wird, ist bereits vor Ort.“ 

Die Rede ist von Strohboid GmbH mit Sitz in Graz. Sie hat am Landesgericht für ZRS Graz einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eingebracht. Das bestätigen AKV und KSV1870 dem KURIER. 21 Mitarbeiter sind von der Insolvenz betroffen.

Die Strohboid GmbH wurde im Jahr 2018 gegründet. „Das Unternehmen stellt nachhaltige, hochwertige Mountain Chalets, Pavillons, Lounges und Glampings her. Die Produktion erfolgt in Theresienfeld, während die Montage vor Ort durch die Mitarbeiter des schuldnerischen Unternehmens erfolgt“, heißt es weiter.

Der Hintergrund

„Strategisch war das Unternehmen seit seiner Gründung auf Wachstum ausgerichtet. Die dafür notendigen Anlaufinvestitionen wurden im Wesentlichen dadurch finanziert, dass seitens der Gründer und nunmehrigen Gesellschaftergeschäftsführer auf Gesellschafterebene Investoren in das Unternehmen genommen wurden.  Die Kunden sind insbesondere Beherbergungs- und Tourismusbetriebe sowie Eventveranstalter“, zitiert der KSV1870 aus dem Insolvenzantrag. „Diese Branche war von der im letzten Jahr eingetretenen Rezession mit am stärksten betroffen und wurden Investitionen in diesen Bereichen faktisch eingestellt. Hinsichtlich der Produkte der Antragstellerin kann man von einer deutlichen Konjunkturabkühlung ab 2023 mit einem Umsatzeinbruch ab 2024 in Europa sprechen.“

Und weiter heißt es: „Wenngleich man einen neuen Absatzmarkt in Nordamerika erschließen konnte, hat die umsatzschwache Phase zwischen dem Einbruch des europäischen Marktes und dem Anlaufen des Nordamerika-Geschäfts sich auf die Liquiditätsdecke der Gesellschaft empfindlich ausgewirkt. Letztlich zeigte sich Ende August, das erwartete Aufträge aus den USA – insbesondere ein Auftrag mit siebenstelligem Umsatzvolumen – sich in Richtung Ende 2024 verzögern werden. Diese Liquiditätslücke konnte von der schuldnerischen Gesellschaft kurzfristig nicht abgefangen werden, sodass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.“

Schulden und Vermögen

Die Schulden sollen 4,62 Millionen Euro betragen, die Aktiva 3,19 Millionen Euro.

Fortbetrieb und Erhalt der Arbeitsplätze

Die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens sei beabsichtigt und es sollen bereits Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet worden sein. 

„Unser vorrangiges Ziel bleibt der langfristige Fortbestand von Strohboid sowie der Erhalt der Arbeitsplätze unserer engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, teilt das Unternehmen in einer Aussendung mit. „Das Sanierungsverfahren gibt uns die notwendige Flexibilität, um unser Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und unsere Mission fortzuführen.“

„Das Erfordernis für die Erfüllung der Sanierungsplanquote soll aus den vorhandenen Barmitteln und durch die Erzielung laufender Umsätze aus dem Produktverkauf aufgebracht werden“, so der KSV1870.

„Der zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, fügt KSV1870-Experte René Jonke hinzu.

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